Anspruch auf ein Darlehen bei der L-Bank

Bis zum Sommersemester 2012

Zur Finanzierung der allgemeinen Studiengebühren hatten Studierende und StudienbewerberInnen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, einen Anspruch auf ein Darlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), unabhängig von der Wahl des Studienfachs und des Einkommens der Eltern. Der Darlehensanspruch bestand bei grundständigen Studiengängen maximal für die Regelstudienzeit plus vier weiterer Hochschulsemester. Bei konsekutiven Masterstudiengängen bestand ein solcher Anspruch längstens für die Dauer der Regelstudienzeit plus evtl. vorhandener Restansprüche aus dem vorangegangenen Bachelorstudium.

Einen Darlehensanspruch gegenüber der L-Bank hatten:

  • Deutsche
  • andere Staatsangehörige der EU und des EWR
  • Familienangehörige eines Staatsangehörigen der EU und des EWR (z.B. Ehegatten)
  • Heimatlose AusländerInnen
  • AusländerInnen und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben ("Bildungsinländer*innen")

Keinen Anspruch hatte, wer bei Aufnahme des Erststudiums das 40. Lebensjahr vollendet hat. Studierende in nicht-konsekutiven Masterstudiengängen hatten ebenfalls keinen Anspruch auf ein Darlehen der L-Bank.

Die Universität prüfte auf Antrag, ob die Voraussetzungen für den Darlehensanspruch vorlagen, und teilte dies den Studierenden und der L-Bank durch den so genannten Feststellungsbescheid mit.

Unabhängig davon konnten und können Studierende und Studienbewerber*innen bei anderen Banken zinsgünstige Studienkredite erhalten. Zu Krediten privater Banken berät die Sozialberatung von Seezeit Studierendenwerk Bodensee.

Rückzahlung des Darlehens:

Das Darlehen musste erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums, oder nachdem der Darlehensanspruch verbraucht ist, zurückbezahlt werden (§ 8 ff Studiengebührenverordnung - StudGebVO). Des Weiteren musste mit der Rückzahlung erst begonnen werden, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist (zuletzt bei 1170 Euro netto monatlich; zuzüglich 535 Euro für den nicht-verdienende*n Ehepartner*in sowie 485 Euro für jedes Kind). Die monatlichen Rückzahlungsraten lagen zwischen 50 und 150 Euro.