Energiepreispauschale

200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Liebe Studierende,

das am 21.12.2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) sieht grundsätzlich eine finanzielle Entlastung für alle Studierenden vor, die zum Stichtag 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind. Diese können die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro seit dem 15.03.2023 und längstens bis zum 30.09.2023 beantragen (Ausschlussfrist). Zu den berechtigten Personen zählen auch Promotionsstudierende, ausländische sowie beurlaubte Studierende. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Gasthörer*innen und Gaststudierende. Außerdem haben nur Studierende Anspruch, die am 01.12.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Somit haben Studierende, die zu diesem Stichtag im Ausland – beispielsweise in der Schweiz – gewohnt haben, leider keinen Anspruch.

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte den zentralen FAQs zur Einmalzahlung für Studierende sowie denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Schritt 1: Erforderliches BundID-Nutzerkonto einrichten

Alle berechtigten Studierenden müssen sich zuerst ein BundID-Nutzerkonto einrichten. Ohne dieses Konto ist die Beantragung nicht möglich.

Es gibt zwei Varianten des BundID-Nutzerkontos:

  • mit hohem Vertrauensniveau (= 1. Variante).
    Die Authentifizierung erfolgt hier mit der Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, der Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat -> für die konkrete Beantragung ist hier nur der ergänzende "Zugangscode" erforderlich, den Sie über Schritt 2 erhalten.
  • mit niedrigem Vertrauensniveau (= 2. Variante).
    Die Registrierung erfolgt hier mit Benutzername und Passwort -> für die konkrete Beantragung sind hier sowohl der "Zugangscode" als auch die ergänzende "PIN" erforderlich, die Sie über Schritt 2 erhalten.

Schritt 2: Legitimationsdaten über ZEuS abrufen

Wir haben eine Gesamtliste von allen zum Stichtag 01.12.2022 immatrikulierten, grundsätzlich berechtigten Studierenden aufbereitet und verschlüsselt an die zuständige zentrale Stelle übermittelt, welche uns die erforderliche Freigabe erteilt hat.

Seit dem 15.03.2023 haben wir unseren Studierenden die zur Antragsstellung beim zentralen Web-Portal erforderlichen individuellen Legitimationsdaten in ZEuS bereitgestellt. Hierfür müssen Sie sich zunächst wie gewohnt in ZEuS einloggen. Der erforderliche "Zugangscode" wird über ein Portlet direkt auf Ihrer Startseite bereitgestellt. Die gegebenenfalls ergänzend benötigte "PIN" (persönliche Identifikationsnummer) wird über einen eigenen PDF-Bericht bereitgestellt, welchen Sie unter "Mein Studium/Studienservice" > "Bescheide/Bescheinigungen" finden können.

Je nachdem, für welche der beiden oben beschriebenen Varianten des BundID-Nutzerkontos Sie sich in Schritt 1 entschieden haben, benötigen Sie für eine erfolgreiche Antragsstellung beim zentralen Web-Portal entweder

  • nur den ergänzenden "Zugangscode" (= 1. Variante) oder
  • den "Zugangscode" mit "PIN" (= 2. Variante).

Auch ehemalige Studierende, die zwar zum Stichtag 01.12.2022 noch immatrikuliert waren und damit grundsätzlich antragsberechtigt, aber jetzt bereits exmatrikuliert worden sind (z. B. mit Wirkung zum Ende des laufenden Wintersemesters 2022/23 = 31.03.2023), haben gerechnet ab dem Tag der Wirksamkeit der Exmatrikulation für maximal 180 Tage weiterhin Zugang zu ZEuS und damit sowohl zum Portlet als auch zum Bericht.

Beispiele: Wer bereits mit Wirkung zum 02.12.2022 exmatrikuliert worden ist, hat noch längstens bis zum 30.05.2023 Zugriff auf ZEuS und bei einer Exmatrikulation mit Wirkung zum 31.03.2023 bis längstens 27.09.2023. Bitte sichern Sie sich also rechtzeitig Ihre Legitimationsdaten und warten damit nicht bis zum letztmöglichen Tag.

Schritt 3: 200 Euro Einmalzahlung beantragen

Die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale erfolgt durch die Studierenden selbst und ausschließlich über das zentrale Web-Portal https://www.einmalzahlung200.de. Eine Antragsstellung auf anderem Wege ist ausgeschlossen und maximal bis zum 30.09.2023 möglich (Ausschlussfrist). Die Info-Hotline "Einmalzahlung200.de" erreichen Sie hier.

Nach erfolgreicher Antragstellung wird die finale Berechtigung für alle Studierenden in Baden-Württemberg ausschließlich vom hierfür zentral zuständigen Landesamt für Ausbildungsförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart geprüft und bewilligt. Von dort erhalten Sie auch den Bescheid.

Die Universität Konstanz ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung keinesfalls über die Universität Konstanz erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass die Universität Konstanz weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch hierauf Einfluss nehmen kann. Wir gehen davon aus, dass sich bei eventuell auftretenden Unklarheiten die für die Bewilligung und Auszahlung zuständige zentrale Stelle in Baden-Württemberg in der Regel direkt mit Ihnen in Verbindung setzen wird, um diese zeitnah zu klären um somit eine Auszahlung zu ermöglichen.