Prüfungsordnungen Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

Die juristische Ausbildung besteht aus Universitätsstudium und Vorbereitungsdienst. Die Erste juristische Prüfung, deren Regelstudienzeit neun Semester beträgt, dient der Feststellung, ob das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht und die fachliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst vorhanden ist. Die Erste juristische Prüfung umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung). Nach bestandener Erster juristischen Prüfung besteht die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Referendarin (Ref.jur.)” oder „Referendar (Ref.jur.)”.

Wer am Studienort Konstanz die Erste juristische Staatsprüfung oder die Erste juristische Prüfung nach dem 01.10.1998 bestanden hat, ist berechtigt, den akademischen Grad eines Magister juris (Mag. jur.) zu führen, sofern er in den zwei der Prüfung vorausgehenden Semestern an der Universität Konstanz im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war. Die Universität Konstanz stellt über das Recht eine Bescheinigung aus, die auch eine englische Übersetzung enthält. Die Bescheinigung wird den Berechtigten in der Examensfeier ausgehändigt.

Prüfungsordnungen Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

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Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen
(Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung – JAPrO)

Landesjustizprüfungsamt

Zwischenprüfungsordung für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft E1.2
(in der Fassung vom 4. April 2008 und aller Änderungen bis einschließlich 25. September 2020; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2020/21 oder die sich am 1. Oktober 2020 noch im Zwischenprüfungsverfahren befinden; vgl. im Übrigen die Übergangsbestimmungen in § 13 Abs. 6 dieser Fassung.)

Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft E1.2
(in der Fassung vom 4. April 2008 und den Änderungen bis einschließlich 20. Januar 2016: gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2014 sowie für die Studierenden, die sich am 21. Januar 2016 noch im Zwischenprüfungsverfahren befinden)

Ab 7. März 2017 geänderte Fassung (bzgl. Übergangsbestimmungen siehe § 23 Abs. 9):

Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3
(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 einschließlich aller Änderungen bis zum 6. März 2017)

Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3
(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 und den Änderungen vom 2. August 2005, vom 2. März 2007, vom 27. Juli 2007, vom 18. Juni 2008, vom 1. April 2009, vom 12. September 2012 und vom 3. Juli 2015)

Satzung der Universität Konstanz über die Verleihung einesakademischen Grades an Absolventen des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.4
(in der Fassung vom 9. März 2005)

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Verleihung des Akademischen Grades eines "Magister juris (Mag. jur.)"
(für alle Absolventen der 1. Juristischen Staatsprüfung nach dem 1.10.1998)

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zuständigen Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.