Prüfungsordnungen der geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge (B.A.) sowie des Bachelor-Studiengangs Sportwissenschaft (B.Sc.) und des weiterbildenden Bachelor-Studiengangs Motorische Neurorehabilitation (B.Sc.)

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Sportwissenschaft (B.Sc.)

Sportwissenschaft B 35.1
(in der Fassung vom 5. März 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2024/25 und später; Studierende mit früherem Studienbeginn können ihr Studium auf Antrag nach dieser neuen Prüfungsordnung fortsetzen; setzen sie das Studium nach der bislang für sie geltenden Prüfungsordnung fort, ist es bis spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2027 abzuschließen; nach diesem Zeitpunkt kann es nur noch nach dieser neuen Prüfungsordnung fortgesetzt werden; in begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf Antrag vom StPA verlängert werden.)

Sportwissenschaft B35.0
(in der Fassung vom  12. Oktober 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16 und später; Studierende mit früherem Studienbeginn oder Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 bis spätestens zum Sommersemester 2017 in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft wechseln, können es auf Antrag nach dieser neuen Prüfungsordnung fortsetzen)

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Motorische Neurorehabilitation (B.Sc.)

Motorische Neurorehabilitation B33.0
(in der Fassung vom 22. September 2014 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2023)

Anlagen zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge

Anlage A zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge B5.1 (Übersicht der zulässigen Fächerkombinationen)
(in der Fassung vom 20. Februar 2003 einschließlich aller Änderungen bis zum  28. Juli 2023)

Anlage D zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge B5.2
(in der Fassung vom 18. Mai 2011 und der Änderung vom 16. Juli 2014)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen
 


British and American Studies (BAST) B5.7 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum Wintersemester 2015/16 oder später, auf Antrag auch für Studierende mit früherem Studienbeginn.)

British and American Studies (BAST) B5.7 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 6. August 2013; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab 1. Oktober 2013 oder später)

British and American Studies (BAST) B5.7 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 16. August 2011; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn spätestens zum 1. April 2013)

British and American Studies (BAST) B5.7.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015 und der Änderung vom 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2023/24 oder später.)

British and American Studies (BAST) B5.7.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2015/16 bis spätestens zum Sommersemester 2023, auf Antrag auch für Studierende mit früherem Studienbeginn.)

British and American Studies (BAST) B5.7.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 6. August 2013; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab 1. Oktober 2013 oder später)

British and American Studies (BAST) B5.7.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006 und der Änderung vom 17. August 2011; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn spätestens zum 1. April 2013)

Deutsche Literatur B5.9 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 21. Juli 2016; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2016/17 oder später; für Studierende mit früherem Studienbeginn nur auf Antrag)

Deutsche Literatur B5.9 Hauptfach Anlage B
(vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn vor dem WS 2016/17 und die keinen Antrag auf Wechsel in die Fachspez. Bestimmungen vom 21.7.16 stellen, s.o.)

Deutsche Literatur B5.9.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 21. Juli 2016; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2016/17 oder später; für Studierende mit früherem Studienbeginn nur auf Antrag)

Deutsche Literatur B5.9.1 Nebenfach Anlage C
(vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn vor dem WS 2016/17 und die keinen Antrag auf Wechsel in die Fachspez. Bestimmungen vom 21.7.16 stellen, s.o.)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.8 Hauptfächer Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 20. Juni 2016; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab 1. Oktober 2013 oder später)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.8 Hauptfächer Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn spätestens zum 1. April 2013)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.8.1 Nebenfächer Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 6. August 2013)

Gender Studies B5.13.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 29. Juli 2021; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2021/22 oder später.)

Gender Studies B5.13.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem 1. Oktober 2015 oder später, für Studierende mit Studienbeginn ab dem 1. Oktober 2014 bis einschließlich zum Sommersemester 2015 gilt sie auf Antrag)

Gender Studies B5.13.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 22. September 2008; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2014, ggf. auch für Studierende mit späterem Studienbeginn, siehe Übergangsbestimmungen der Fassung vom 1. Oktober 2015)

Geschichte Hauptfach B5.1 Anlage B
(in der Fassung vom 7. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später, sowie auf (bis zum 31.03.2023 zu stellendem) Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn zwischen WS 2019/20 bis einschl. SoSe 2022; siehe auch die Übergangsbestimmungen in § 10 der Fassung vom 7. Juli 2022)

Geschichte Hauptfach B5.1 Anlage B
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2015/16 bis einschl. zum SoSe 2022; für Studierende mit Studienbeginn ab dem 1. Oktober 2013 bis einschließlich zum Sommersemester 2015 gilt sie auf Antrag)

Geschichte Hauptfach B5.1 Anlage B
(in der Fassung vom 30. Juli 2009; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2013, ggf. auch für Studierende mit späterem Studienbeginn, siehe Übergangsbestimmungen der Fassung vom 1. Oktober 2015)

Geschichte Nebenfach B5.1.1 Anlage C
(in der Fassung vom 7. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später, sowie auf (bis zum 31.03.2023 zu stellendem) Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn zwischen WS 2019/20 bis einschl. SoSe 2022; siehe auch die Übergangsbestimmungen in § 5 der Fassung vom 7. Juli 2022)

Geschichte Nebenfach B5.1.1 Anlage C
(in der Fassung vom 30. Juli 2009; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2022)

Informatik B5.14.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 26. Juli 2018 und der Änderung vom 19. März 2024; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2018/19 oder später)

Kulturwissenschaft der Antike, Kennziffer B5.11 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. April 2020; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2020/21 oder später; Studierende mit früherem Studienbeginn können ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Bestimmungen beenden oder auf Antrag ihr Studium nach den neuen Bestimmungen fortsetzen.)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 29. Juli 2009 und der Änderung vom 18. Mai 2011)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. April 2020; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2020/21 oder später; Studierende mit früherem Studienbeginn können ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Bestimmungen beenden oder auf Antrag ihr Studium nach den neuen Bestimmungen fortsetzen.)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 29. Juli 2009 und der Änderung vom 18. Mai 2011)

Literatur - Kunst - Medien (LKM) B5.12 Hauptfach Anlage B
in der Fassung vom 27. Juli 2012, der Änderung vom 21. Juli 2016 sowie der Berichtigung vom 26. Januar 2024. Diese Fassung gilt nur für Studierende, die ihr Studium zum WS 2016/17 oder später aufnehmen.)

Literatur - Kunst - Medien (LKM) B5.12 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 27. Juli 2012. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum WS 2012/13 bis spätestens zum SoSe 2016 aufgenommen haben.)

Literatur - Kunst - Medien (LKM) B5.12 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011. Diese Fassung gilt nur für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2011/12 oder früher begonnen haben)

Literaturen-Kulturen-Sprachen B5.19 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 5. Mai 2023)

Mathematik B5.18.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 16. August 2007)

Philosophie B5.2 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 24. Juli 2018 und der Berichtigung vom 30. November 2018; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2018/19 oder später)

Philosophie B5.2 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 20. Februar 2003 einschließlich aller Änderungen bis zum 18. Oktober 2013; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn vor dem WS 2018/19)

Philosophie B5.2.2 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 20. Februar 2003 einschließlich aller Änderungen bis zum 16. August 2007)

Politikwissenschaft B5.4.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015, der Berichtigung vom 21. Oktober 2015 und der Änderung vom 11. März 2021; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum Wintersemester 2015/16 oder später)

Politikwissenschaft B5.4.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 28. September 2012; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Sommersemester 2015 oder früher)

Rechtswissenschaft B5.16.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 4. August 2015)

Slavistik-Literaturwissenschaft B5.10 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 23. März 2007 einschließlich aller Änderungen bis zum 21. Juli 2016, berichtigt am 14. September 2016; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2016/17 oder später)

Slavistik-Literaturwissenschaft B5.10 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 23. März 2007 und der Änderung vom 18. Mai 2011; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem SoSe 2016 oder früher)

Slavistik-Literaturwissenschaft B5.10.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. März 2007 und der Änderung vom 18. Mai 2011)

Soziologie B5.5 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 29. März 2016 und der Änderung vom 24. Juli 2018; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2014/15 oder später und für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2013/14, die auf Antrag in die Prüfungsbestimmungen idF vom 14. Juli 2014 gewechselt sind.)

Soziologie B5.5 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 29. März 2016; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die sich im Anmeldezeitraum vom 15.10.-31.10.2018 erstmalig für die Abschlussprüfung im BA Soziologie anmelden und für diejenigen, die bereits die BA-Arbeit geschrieben haben.)

Soziologie B5.5 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 6. April 2009; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum Wintersemester 2013/14 oder früher)

Soziologie B5.5.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 14. Juli 2014; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2014/15 oder später, auf Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2013/14.)

Soziologie B5.5.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 5. November 2003 und der Änderung vom 16. März 2006; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum Wintersemester 2013/14 oder früher.)

Sportwissenschaft B5.3 Anlage B
(in der Fassung vom 14. August 2007 einschließlich aller Änderungen bis zum 30. April 2014; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2012/13 bis spätestens zum Wintersemester 2014/15, auf Antrag können diese Studierenden ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung für den Bachelor of Science Sportwissenschaft, Kennziffer B 35.0, fortsetzen.)

Sportwissenschaft B5.3 Anlage B
(in der Fassung vom 14. August 2007 und der Änderung vom 15. Juli 2008; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn spätestens zum Wintersemester 2011/12, auf Antrag können diese Studierenden ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung für den Bachelor of Science Sportwissenschaft, Kennziffer B 35.0, fortsetzen.)

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 15. Juli 2021; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2021/22 sowie für Studierende, die ihr Studium vorher begonnen und die Vorlesung Ling 102 (Methodische Grundlagen der Linguistik) noch nicht absolviert haben; Studierende, die das Studium  vor diesem Zeitpunkt aufgenommen und die Vorlesung Ling 102 (Methodische Grundlagen in der Linguistik) bereits absolviert haben, setzen das Studium nach den bislang für sie geltenden Prüfungsbestimmungen fort. Auf Antrag können letztere das Studium nach den geänderten Prüfungsbestimmungen fortsetzen.)

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 1. Oktober 2015; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2014/15 oder später, auf Antrag auch für Studierende mit früherem Studienbeginn.)

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 9. Oktober 2012)

Sprachwissenschaft B5.6.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 16. August 2007 einschließlich aller Änderungen bis zum 5. Februar 2014)

 

Statistik B5.17.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 16. April 2008)

Verwaltungswissenschaft B5.4.2 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum Wintersemester 2015/16 oder später)

Verwaltungswissenschaft B5.4.2 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 29. Februar 2012; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Sommersemester 2015 oder früher)

Wirtschaftswissenschaften B5.15.2 Nebenfach Anlage C
in der Fassung vom 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2023/24 oder später. Studierende mit früherem Studienbeginn in diesem Nebenfach können auf Antrag an den StPA bis zum 15.12.2023 in die neuen Prüfungsbestimmungen wechseln. Bereits absolvierte Prüfungsleistungen werden anerkannt. )

Wirtschaftswissenschaften B5.15.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 2. März 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 30. September 2016; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn spätestens zum Sommersemester 2023; beachte die Auslauffristen für diese Fassung in § 7 der neuen Prüfungsbestimmungen vom 28.07.2023; auf Antrag bis zum 15.12.2023 alternativ Wechsel in die neuen Prüfungsbestimmungen möglich.)