Aktuelle Informationen und Formulare des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA)

Das Zentrale Prüfungsamt bietet die nachstehenden Sprechzeiten an:

Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr nur nach individueller Terminvereinbarung

Die Sachbearbeiter*innen des Zentralen Prüfungsamtes stehen Ihnen zu diesen Zeiten für eine Beratung per Telefon oder in Präsenz zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass Termine in Präsenz nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in (telefonisch oder per E-Mail) stattfinden können.

Aktuelle Regelung zur Abgabe von Abschlussarbeiten (Stand: April 2022):

Um unter den genannten Bedingungen vereinbarte Präsenzberatungen durchführen zu können, erfolgt das Einreichen von Abschlussarbeiten wie folgt:

1. Abgabe bei der Zentralen Poststelle der Universität Konstanz (A 531)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag:
09.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 14.30 Uhr

Bitte geben Sie die Abschlussarbeiten und dazugehörigen Unterlagen (Erklärung(en), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, ggf. digitale Version(en) der Arbeit auf digitalem Datenträger) in einem Umschlag, adressiert an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in des Zentralen Prüfungsamtes, ab.
Bitte beachten Sie, dass hierbei die interne Weiterleitung der Abschlussarbeiten an das ZPA 1-2 Werktage dauern kann.

Bitte sehen Sie von einer zusätzlichen Einsendung Ihrer Abschlussarbeit als pdf-Dokument per E-Mail ab.

ODER

2. Versand per Einschreiben (es gilt das Datum des Absendepoststempels!)
Bitte versenden Sie die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Anzahl der gebundenen Exemplare Ihrer Abschlussarbeit zusammen mit den weiteren vorgesehenen Dokumenten (Erklärung(en), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, ggf. digitale Version(en) der Arbeit auf digitalem Datenträger) an die nachstehende Anschrift unter Angabe des Namens des/der zuständigen Sachbearbeiters/in:

Universität Konstanz
Abteilung Studium und Lehre
Zentrales Prüfungsamt / Fach 70
Universitätsstr. 10
78464 Konstanz

Die Anmeldungen zu Abschlussprüfungen (schriftliche Abschlussarbeit und mündliche Abschlussprüfung) erfolgen ausschließlich per Email.

Ausnahmen:

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Abschlussarbeiten in den nachfolgend genannten Studiengängen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften werden zusammen mit den weiteren vorgesehenen Dokumenten (Erklärung, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) als PDF-Dokumente per E-Mail beim Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eingereicht:
pruefungsverwaltung.wiwi@uni-konstanz.de. Die Postadresse für die spätere Einreichung der gebundenen Exemplare lautet:

Universität Konstanz
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Geschäftsstelle, Fach 137,
78457 Konstanz

Dies gilt für den B.Sc. Wirtschaftswissenschaften, M.Sc. Economics, M.Sc. Wirtschaftspädagogik, M.Sc. Political Economy und M.Sc. Social and Economic Data Science.

Beim B.Sc. und M.Sc. Finanzmathematik werden die Abschlussarbeiten je nach Fachrichtung entweder beim Fachbereich Wirtschaftswissenschaften oder beim Fachbereich Mathematik eingereicht.


Fachbereich Chemie
Abschlussarbeiten in den nachfolgend genannten Studiengängen im Fachbereich Chemie werden in gedruckter, gebundener Form mit den weiteren vorgesehenen Dokumenten (Erklärung, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) eingereicht beim Sekretariat Fachbereich Chemie persönlich oder an die Postadresse:

Fachbereich Chemie
Postfach 711
Universitätsstr. 10
78464 Konstanz

Dies gilt für den B.Sc Chemie, M.Sc. Chemie und M.Ed. Chemie, B.Sc Life Science und M.Sc. Life Science sowie B.Sc. Nanoscience und M.Sc. Nanoscience

Wichtiger Hinweis zur Anmeldung von Abschlussprüfungen (Abschlussarbeiten, ggf. mündliche Abschlussprüfungen):

Ihre Anmeldung zu Abschlussprüfungen (schriftliche Abschlussarbeit und mündliche Abschlussprüfung) für die nachfolgenden Studiengänge erfolgt zu den nachstehend aufgeführten Zeiträumen ausschließlich per Email und nicht persönlich.
Die notwendigen Anmeldeformulare erhalten Sie auf Anfrage per Email von der zuständigen Sachbearbeitung.


15. bis 30. Oktober (Wintersemester) und 1. bis 15. Mai (Sommersemester):
• Geisteswissenschaftliche Bachelorstudiengänge (alle Fächer) und Bachelor Motorische Neurorehabilitation sowie Master Sport Science (MSc)



15. bis 30. Oktober oder 1. bis 15. Dezember (Wintersemester) sowie 2. bis 15. Mai oder 1. bis 15. Juli (Sommersemester):
• Bachelor of Education Studiengänge (Ausnahmen: Für die Fächer Biologie, Chemie, Mathematik und Physik gelten flexible Anmeldezeiträume!)



15. Oktober bis 2. November oder 1. bis 15. Februar (Wintersemester) sowie 2. bis 15. Mai oder 15. Juli bis 1. August (Sommersemester):
• Master of Education (Informatik)



Bis spätestens 1. Dezember (Wintersemester) und bis spätestens 1. Mai (Sommersemester) (E-Mail-Eingangsdatum!):
• Masterstudiengang Frühe Kindheit (Koop. PHTG)


1. bis 15. Dezember (Wintersemester) und 1. bis 15. Mai (Sommersemester):
• Bachelorstudiengang Psychologie
• Masterstudiengang Psycholgie
• Weiterbildungsstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forensische Psychologie


1. bis 15. Februar (Wintersemester) und 1. bis 15. Juli (Sommersemester):
• Geisteswissenschaftliche Masterstudiengänge (alle Fächer)
• Master of Education Studiengänge (Ausnahmen: Für die Fächer Biologie, Chemie, Mathematik und Physik gelten flexible Anmeldezeiträume!)


Online-gestützte mündliche Prüfungen (OMP) müssen gesondert beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich jeweils schon in den Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraumes an die für Sie zuständige Ansprechperson im Zentralen Prüfungsamt.

Alle Anmeldetermine finden Sie weiter unten unter den jeweiligen Studiengängen ("Bachelorprüfungen", "Masterprüfungen", "Magisterprüfungen", "Bachelostudiengänge Lehramt Gymnasium (Bachelor of Education)", "Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium (Master of Education)").

Wichtiger Hinweis zur Beglaubigung von Prüfungsdokumenten

Studierende der Universität Konstanz, die ihre Abschlussurkunde und/oder das Prüfungszeugnis beglaubigen lassen wollen, haben die Möglichkeit, dies bei einem Bürgerbüro, Notariat oder einer Gemeindeverwaltung etc. vornehmen zu lassen. Darüber hinaus besteht auch die Option, eine Beglaubigung beim SSZ auf Ebene B4 in einem angemessenen Umfang zu erhalten. Beim SSZ legen Sie hierzu bitte das Original zusammen mit den Kopien der Prüfungsdokumente dem Personal an der grünen Theke vor. Ehemalige Studierende, die sich nicht mehr vor Ort befinden, müssen dafür Sorge tragen, dass ihnen die vom Zentralen Prüfungsamt zugesandten Prüfungsdokumente bereits persönlich vorliegen, so dass diese dem SSZ auch grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Studienabschlussarbeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studienabschlussarbeiten, auf Antrag, aus Haushaltsmitteln gefördert werden. Lesen Sie mehr zur Förderung von Studienabschlussarbeiten.