VBL Zusatzversorgung

Bekanntmachungen

Achtung Wissenschaftler*innen: Wichtige Hinweise zur Wartezeit

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie wurde die gesetzliche Unverfallbarkeit zum 1. Januar 2018 von fünf auf drei Jahre verkürzt. Diese Regelung gilt für Arbeitsverträge, die zum (bzw. nach) dem 01.01.18 geschlossen worden sind.
Als Wissenschaftler*in mit einem tariflichen Angestelltenvertrag kann diese neue Regelung zur Wartezeit durchaus von Bedeutung sein:

Nach dieser Regelung können Sie bereits nach drei Jahren Versicherungszeit in der VBLklassik eine unverfallbare Anwartschaft erwerben und damit im Versicherungsfall einen Anspruch auf Leistungen aus der VBLklassik erhalten, auch wenn die Wartezeit von 60 Umlage- bzw. Beitragsmonaten nicht erfüllt wird. Wegen der Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist kann künftig eine Pflichtversicherung sinnvoll sein, wenn das Arbeitsverhältnis (und damit die Versorgungszusage) mindestens drei (anstatt bisher fünf) Jahre besteht.

Die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist kann sich auch auf Arbeitsverhältnisse von befristet wissenschaftlich Beschäftigten auswirken, die bereits vor dem 1. Januar 2018 begonnen haben. Hier ist allerdings eine verbindliche Einzellfallprüfung vorzunehmen, die nur die VBL selbst vornehmen kann. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit Ihrer VBL in Verbindung.

Nähere Informationen zur gesetzlichen Unverfallbarkeit sowie zur Wartezeit entnehmen Sie bitte dem VBLspezial

Aufgrund dieser verkürzten Rentenanspruchsfrist wird die Personalabteilung bei wissenschaftlichem Personal mit Verträgen ab einer Laufzeit von drei Jahren und länger in ihren Einstellungsschreiben nicht mehr auf die Möglichkeit der Befreiung von der VBLklassik hinweisen.

05/2018

Rentenferne Startgutschriften: Tarifpartner einigen sich auf Eckpunkte einer Neuregelung

Update: August 2018
Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte

Bekanntgabe: Juli 2017

Nach Gesprächen der Tarifvertragsparteien im Dezember 2016 haben sich diese nunmehr am 8. Juni 2017 auf die Eckpunkte einer Neuregelung zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte 1) geeinigt. Einzelheiten können Sie folgender Pressemitteilung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) entnehmen:


Pressemitteilung

Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Vertragsparteien dem Verhandlungsergebnis zustimmen.

Die Übertragung der Tarifeinigung in den Tarifvertrag (ATV) wird im Rahmen eines Änderungstarifvertrages zum ATV erfolgen, den das Ministerium für Finanzen zu gegebener Zeit im GABl. bekannt machen wird.

 In welchem Umfang sich die Startgutschriften für rentenferne Versicherte aufgrund der Tarifeinigung im Einzelfall erhöhen, wird die VBL von Amts wegen ermitteln. Alle betroffenen Startgutschriften werden automatisch geprüft. Eine gesonderte Antragstellung von Seiten der Beschäftigten ist nicht erforderlich.

1) Grundsätzlich ist rentenfern, wer als Pflichtversicherter der VBL zum Zeitpunkt der Systemumstellung in der Zusatzversorgung am 01.01.2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Änderungen in der VBLextra und VBLdynamik

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beabsichtigt, in der freiwilligen Versicherung VBLextra (das ist die freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell) einen neuen Tarif einzuführen. Kalkuliert ist dieser neue Tarif auf der Grundlage eines vorsichtigeren Rechnungszinses von 0,25%. Damit soll die VBLextra an das aktuelle Kapitalmarktumfeld angepasst werden.

Der neue Tarif soll (nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde sowie vorbehaltlich der Zustimmung der VBL Gremien) frühestens zum 1. April 2016 in Kraft treten. Bis dahin können Verträge zur freiwilligen Versicherung VBLextra, also z.B. Versicherungsverträge mit staatlicher Riesterförderung oder mit Entgeltumwandlung, noch zu den derzeit geltenden Bedingungen, d.h. mit einem Rechnungszins von 1,75%, abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Tarifumstellung bittet die VBL um rechtzeitige Übersendung der Vertragsunterlagen.

Der VBL-Verwaltungsrat hat eine weitere Änderung im Bereich der freiwilligen Versicherung entschieden: Mit Wirkung ab 1. Januar 2016 werden für die Dauer der anhaltenden Niedrigzinsphase keine Neuverträge zur VBLdynamik (das ist die freiwillige Versicherung als fondsgebundene Rentenversicherung) mehr angeboten. Da auch hier der Rechnungszins deutlich abgesenkt werden müsste, wäre der für den Aufbau des Fondskapitals zur Verfügung stehende Anlagebeitrag so gering, dass die VBLdynamik kein attraktives Produkt mehr für die Versicherten darstellen würde. Altverträge, d.h. Verträge zur freiwilligen Versicherung VBLdynamik mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2016, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Nähere Informationen zu den Änderungen in der VBLextra sowie der VBLdynamik erhalten Sie über den Link.

Änderung VBLextra

Änderung VBLdynamik


Bitte beachten Sie die vorgenannten Änderungen beim Abschluss künftiger Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung.

07/2016

Die VBL

Kontakt

Telefon
Versicherte
Pflichtversicherung VBLklassik: 0721 / 93 98 931*
Freiwillige Versicherung VBLextra: 0721 / 93 98 935*

Rentner
Allgemeine Anfragen: 0721 / 93 98 939*

* Telefonische Servicezeiten:
Montag + Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch + Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr

Telefax
Allgemeine Anfragen: 0721 / 155-1355

Post
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Kundenservice
76240 Karlsruhe

Adresse
VBL
Hans-Thoma-Str. 19
76133 Karlsruhe

Mail
kundenservice@vbl.de

Homepage
www.vbl.de

Allgemeine Information

Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse zur betrieblichen Altersversorgung und damit die größte von 30 bestehenden Zusatzversorgungseinrichtungen für Beschäftigte des öffentlichen Diensts.

Hauptsitz der VBL ist in Karlsruhe.

An der VBL beteiligt sind 5.294 Arbeitgeber aus Bund und Ländern, darunter 1.600 kommunale Arbeitgeber, ca. 35 Träger der Sozialversicherungen sowie etwa 3.600 sonstige Arbeitgeber.
Etwa 4,5 Mio. ArbeitnehmerInnen sind bei der VBL versichert.
Leistungsempfänger sind derzeit 1,3 Mio. RentnerInnen.
Bei der VBL beschäftigt sind 899 MitarbeiterInnen.

Verbreitung

Verbreitet ist die VBL über das gesamte Bundesgebiet. Ausgenommen sind Hamburg und das Saarland, die über eigene Zusatzversorgungskassen verfügen.

Für Sie als Beschäftigte*r der Universität Konstanz mit einem Arbeitsvertrag nach TV-L bedeutet dies, dass Sie - sofern Sie nach Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der Universität Konstanz einen Arbeitsvertrag nach TV-L mit einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes abschließen, der ebenfalls an die VBL angeschlossen ist - bei der VBL weiterhin pflichtversichert werden. 

Was ist die VBL? Was leistet sie?

Die VBL ist eine betriebliche Altersvorsorge. Sobald Sie in Rente gehen, werden Sie (je nach Erfüllung Ihrer Anwartschaften) neben Ihrer gesetzlichen Rente von der Deutschen Rentenversicherung zusätzlich eine VBL-Betriebsrente erhalten.

Die VBL leistet

  • Rente im Alter (zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente)
  • Rente bei Erwerbsminderung
     
  • Hinterbliebenenrente für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Waisen oder Halbwaisen

Wartezeit + unverfallbare Anwartschaft

Pflichtversicherung VBLklassik
Die Wartezeit für eine monatliche Betriebsrente bei der VBL Pflichtversicherung betrug für TV-L Arbeitsverträge, die bis zum 31.12.2017 geschlossen wurde, 60 Monatae.
Für TV-L Arbeitsverträge ab dem 01.01.2018 kann aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung bereits nach 36 Monaten Versicherungszeit in der VBL Pflichtversicherung eine unverfallbare Anwartschaft erworben werden.

Freiwillige Versicherung VBLextra
Im Gegensatz zur Pflichtversicherung VBLklassik besteht bei der Freiwilligen Versicherung VBLextra eine unverfallbare Anwartschaft bereits nach dem ersten Beitragsmonat.

Bitte beachten Sie:
Bei der Beurteilung von Wartezeiten sowie unverfallbaren Anwartschaften müssen immer Ihre evtl. bereits erworbenen Vorversicherungszeiten mit berücksichtigt werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre VBL, sofern Sie Fragen zu Ihren individuellen Ansprüchen haben.

Wissenschaftler*innen

Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Sobald Sie einen Arbeitsvertrag als Wissenschaftler/in (z.B. als akademische/r Mitarbeiter/in) nach TV-L1) unterzeichnet haben, werden Sie automatisch bei der VBL angemeldet.

Es besteht eine Pflicht für TVL-Beschäftigte zur Versicherung bei der VBL. Eine Befreiung ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch einige sehr wenige Ausnahmen, z.B. wenn die Wartezeit schon zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nicht erfüllt wird (z.B. Einstellung kurz vor Rentenbeginn oder kurzzeitiges Angestelltenverhältnis vor Ernennung zum/zur Beamten/Beamtin, WENN nicht schon Vorversicherungszeiten bei einer Zusatzversorgungskasse bestehen).

Als Wissenschaftler*in haben Sie jedoch die Möglichkeit, innerhalb der VBL zu einem evtl. für Sie günstigeren Modell zu wechseln: So können Sie sich innerhalb Ihrer ersten beiden Beschäftigungsmonate von der VBLklassik auf Antrag befreien lassen und zur VBLextra wechseln.

Angemeldet werden Sie zu Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses somit automatisch bei der VBLklassik.


1) TV-L = Tarifvertrag der Länder

Unterschiede zwischen VBLklassik und VBLextra

Leistung:

Die Leistung sowohl in der VBLklassik als auch in der VBLextra ist dieselbe:

  • Rente im Alter (zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente)
  • Rente bei Erwerbsminderung
  • Hinterbliebenenrente für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Waisen oder Halbweisen.

Beiträge:

Bei der VBLklassik leisten Sie als ArbeitnehmerIn 1,81% Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL.
Ihr Arbeitgeber (die Universität Konstanz bzw. das Land Baden-Württemberg) bezahlt 6,45% Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auf Ihr VBL-Konto ein.

Bei der VBLextra hingegen leisten Sie als ArbeitnehmerIn keine Beiträge.
Die Universität Konstanz bzw. das Land BW bezahlt 4% Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auf Ihr VBL-Konto ein.

Finanzierung:

Die VBLklassik wird durch Umlagen finanziert.
In der Ansparphase wird sie mit jährlich 3,25% verzinst. In der Rentenphase beläuft sich die Verzinsung auf 5,25%.
Jährlich findet eine 1%ige Rentendynamisierung statt.
Der Arbeitgeberanteil an der Umlage ist (zumindest teilweise) steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die VBLextra wird über den Kapitalmarkt finanziert.
Sie gewährleisten eine 0,25%ige Garantieverzinsung inklusive eventueller Überschussbeteiligung.
Die Aufwendungen zur VBLextra sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wartezeit:

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie wurde die Unverfallbarkeitsfrist von Betriebsrentenansprüchen für Arbeitsverträge mit Beginn ab dem 1. Januar 2018 von bisher 5 Jahre auf 3 Jahre verkürzt. Diese Wartzeitverkürzung hat Bedeutung für die Entscheidung, ob sich befristet wissenschaftliche Beschäftigte von der Pflichtversicherung VBLklassik zugunsten der freiwilligen Versicherung VBLextra befreien lassen.

So haben Versicherte der VBLklassik ab dem 01.01.2018 nach 3 Jahren Versicherungszeit eine unverfallbare Anwartschaft und damit im Versicherungsfall einen Anspruch auf Leistungen aus der VBLklassik, auch wenn die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten nicht erfüllt wird.

Die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist kann sich auch auf Arbeitsverhältnisse von befristet wissenschaftlichen Beschäftigten auswirken, die bereits vor deem 1. Januar 2018 begonnen haben. Bitte lesen Sie hierzu Näheres im VBLspezial, Seite 6, Punkt "4.2 Wichtige Hinweise zur Wartezeit." 

In der VBLextra muss keine Wartefrist erfüllt werden. Somit erwerben befristet wissenschaftliche Beschäftigte mit der ersten Beitragszahlung einen Anspruch auf Leistung.

Soziale Komponente:

In der VBLklassik können sich die Rentenanwartschaften durch soziale Komponenten erhöhen, zum Beispiel durch zusätzliche Versorgungspunkte im Fall von Mutterschutz-, Elternzeiten und bei Erwerbsminderung.

Befreiung von der VBLklassik -> Wechsel zur VBLextra

Sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für die Befreiung von der VBLklassik vorliegen, kann ein Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung VBLklassik gestellt werden, woraufhin Sie dann bei der VBLextra angemeldet werden.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung nur innerhalb von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn bei Ihrer Personalsachbearbeitung gestellt werden kann.

Eine "Entscheidungshilfe" sowie Unterschiede zwischen der VBLklassik und der VBLextra finden Sie im VBLspezial für befristet wissenschaftliche Beschäftigte.

Bitte beachten Sie, dass die "Entscheidungshilfe" der VBL nicht alle Einzelfälle abdecken kann. Daher empfehlen wir Ihnen, bei Rückfragen aller Art mit den KundenberaterInnen der VBL Kontakt aufzunehmen.

Während Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Einmal jährlich, üblicherweise im Februar, erhalten Sie von der VBL eine Kontoinformation über die für Sie geleisteten Beiträge, Ihre Anwartschaften sowie Ihre erreichten Versorgungspunkte.

Bitte scheuen Sie nicht die Rückfrage bei der VBL, sofern Ihnen die dortigen Angaben nicht plausibel erscheinen. Das Kundenteam der VBL ist sehr freundlich und kompetent und wird Ihnen erfahrungsgemäß sehr schnell bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich sein.

Änderungen Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Verlängerung oder Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses

In der VBLklassik ergeben sich bei Verlängerung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses keine Besonderheiten. Ihre bereits bestehende VBLklassik wird von Ihrem Arbeitgeber einfach fortgeführt, ohne dass Sie hierzu gesondert etwas veranlassen müssen.

In der VBLextra

  • meldet Sie Ihr Arbeitgeber zum Ersten des Monats, in dem die Verlängerung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf über 5 Jahre hinaus vereinbart wurde, zur VBLklassik an.

    Eine rückwirkende Versicherung in der VBLklassik von Beginn des Arbeitsverhältnisses an ist nicht möglich.

    Mit Anmeldung zur VBLklassik wird das LBV  die bisherigen Zahlungen zur VBLextra einstellen und stattdessen die für die VBLklassik erforderlichen Umlagen mit dem Eigenanteil der/des Beschäftigten an die VBL entrichten.
     
  • wird Ihr VBLextra-Konto mit Ablauf des Monats, der dem Beginn der Versicherung der VBLklassik vorangeht, beitragsfrei gestellt.

    Die Anwartschaft, die bis zur Beitragsfreistellung in der VBLextra erworben wurde, bleibt erhalten. Sie erhöht sich ggf. im Rahmen der Überschussverteilung durch die Zuteilung von Bonuspunkten.
     
  • können Sie das vom LBV beitragsfrei gestellte VBLextra-Konto mit eigenen Beiträgen fortsetzen.
    Die Fortsetzung der VBLextra kann spätestens bis zum Ablauf der Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der VBL beantragt werden.
    Bitte nutzen Sie hierzu einfach das der VBLspezial für befristet wissenschaftliche Beschäftigte beigefügte Antragsformular oder setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Kundenservice der VBL in Verbindung.

Weiterführende Informationen über mögliche "Änderungen im Beschäftigungsverhältnis" mit Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung hat Ihnen die VBL in dieser gesonderten Broschüre zusammengestellt.

Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses nach Ablauf der Befristung

VBLklassik:

  • Sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet, werden Sie aus der VBLklassik abgemeldet. Es entsteht eine beitragsfreie Versicherung. Ein besonderer Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten.
     
  • Eine Fortführung der VBLklassik durch eigene Beiträge nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.
    Sofern Sie aber noch während Ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei der VBL eine zusätzliche freiwillige Versicherung begründet haben, können Sie diese nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses fortführen.
     
  • Einen Anspruch auf Beitragserstattung hat der beitragsfrei Versicherte, der die Wartezeit von 60 Umlagemonaten nicht erfüllt hat.

VBLextra:

  • Die von Ihrem Arbeitgeber beitragsfrei gestellte VBLextra können Sie nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses mit eigenen Beiträgen fortsetzen.

    Die Fortsetzung der VBLextra kann spätestens bis zum Ablauf der Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der VBL beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das der VBLspezial für befristet wissenschaftliche Beschäftigte beigefügte Antragsformular oder setzen SIe sich rechtzeitig mit dem Kundenservice der VBL in Verbindung.

Who will pay my penion some day?

FYP - Find Your Pension

Um der Mobilität und Internationalität der ForscherInnen und WissenschaftlerInnen Rechnung zu tragen, hat die VBL in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen vor einigen Jahren ein Portal "Find your Pension" ins Leben gerufen. Dieses Portal entwickelt sich kontinuierlich weiter. 

FindYourPension informiert über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen in verschiedenen europäischen Ländern.

Auf der Homepage der Find your Pension können Sie einen Überblick über die verschiedenen europäschen Rentensysteme erhalten, Ihre eigenen Rentenansprüche kennen lernen und sie besser nachvollziehen.

Broschüre  "Working towards enhanced Mobility"

Wissenschaftsunterstützende Beschäftigte

Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Nachdem Sie Ihren Arbeitsvertrag nach TV-L1) unterzeichnet und der Personalabteilung eingereicht haben, werden Sie bei der VBL pflichtversichert. Sie werden vom LBV2) bei der VBLklassik angemeldet und erhalten bald per Post Ihre Versicherungspolice zugeschickt.

Als wissenschaftsunterstützende/r Beschäftigte/r leisten Sie derzeit 1,81% Ihres monatlichen Gesamtbruttos an die VBL. Diesen Beitrag führt das LBV automatisch von Ihrem Gehalt ab und überweist es auf Ihr VBL-Konto.
Die Universität Konstanz (bzw. das Land Baden-Württemberg als unser Arbeitgeber) überweist derzeit 6,45% Ihres Gesamtbruttos auf Ihr VBL-Konto.

Anhand dieses Beispiels erkennen Sie, dass Sie durch den erheblich höheren Arbeitgeberzuschuss eine indirekte monatliche Gehaltserhöhung erhalten. 

1) TV-L = Tarifvertrag der Länder
2) LBV = unsere Gehalt zahlende Stelle, das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach

VBLextra (privat) für wissenschaftsunterstützende Beschäftigte

Wissenschaftsunterstützende Beschäftigte haben nicht die Möglichkeit, dasselbe VBLextra Modell abzuschließen, wie es für wissenschaftliche Beschäftigte vergesehen ist. Sie werden grundsätzlich und automatisch bei der VBLklassik angemeldet.

Es steht Ihnen jedoch frei, zusätzlich zur VBLklassik eine individuelle VBLextra abzuschließen. Diese VBLextra gilt als Ihre private Rentenversorgung. Sie können auch "riestern" oder eine Entgeltumwandlung vornehmen. Bei Interesse wird Ihnen der Kundenservice der VBL sehr gerne behilflich sein.

Mit einer VBLextra haben Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente bei der Deutschen Rentenversicherung und der betrieblichen Zusatzversorgung bei der VBLklassik auch die 3. Säule der Rentenvorsorge, die private Rentenvorsorge, bedient. Diese 3. Rentensäule soll evtl. entstehende Rentenlücken schließen.

Die Social Security Advisors möchten Sie, sofern Sie an einer zusätzlichen privaten Rentenversorgung interessiert sind, ausdrücklich dazu ermuntern, die VBL zu bevorzugen. Im Gegensatz zu den Anbietern auf dem privaten Wirtschaftsmarkt kann die VBL äußerst günstige Verwaltungskosten aufweisen, die der private Wirtschaftssektor nicht bieten kann. Zudem besticht die VBL mit ihrer über 90jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Zusatzversorgung mit einem überaus attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis und Beständigkeit.

Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses eine (oder mehrere) VBLextra-Verträge abzuschließen. Sollten Sie den öffentlichen Dienst verlassen, wird bzw. werden Ihre private/n VBLextra selbstverständlich weitergeführt.

Während Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Einmal jährlich, üblicherweise im August, erhalten Sie von der VBL eine Kontoinformation über die für Sie geleisteten Beiträge, Ihre Anwartschaften sowie Ihre zu erwartenden Versorgungspunkte.

Bitte scheuen Sie nicht die Rückfrage bei der VBL, sofern Ihnen die dortigen Angaben nicht plausibel erscheinen. Das Kundenteam der VBL ist sehr freundlich und kompetent und wird Ihnen erfahrungsgemäß sehr schnell bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich sein.

Wenn Sie während Ihres Beschäftigungsverhältnisses an einer Entgeltumwandlung oä. interessiert sind, stellt Ihnen die VBL zur näheren Information diese Broschüre zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie bei Rückfragen direkt den VBL-Kundenservice.

Änderungen Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Bei Fragen rund um Ihr Beschäftigungsverhältnis in Bezug auf Ihre betriebliche Zusatzversorgung hält Ihnen die VBL die Broschüre "Änderungen im Beschäftigungsverhältnis" bereit.

Hier werden Themen zum Mutterschutz und zur Elternzeit, Beurlaubung, Krankheit, Verbeamtung, zum Versorgungsausgleich sowie zur Altersteilzeit näher beleuchtet.

Auch das Thema Beendigung der Beschäftigung in Bezug auf die Folgen für Ihre betriebliche Altersversorgung, zum Arbeitgeberwechsel, zur Beitragserstattung etc. wird in dieser informativen Broschüre behandelt.

Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Sofern Ihr Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Konstanz beendet wird, werden Sie aus der VBLklassik abgemeldet.
Ihre VBLklassik wird beitragsfrei gestellt. Einen besonderen Antrag hierfür müssen Sie nicht stellen.
Ihre bis zum Beschäftigungsende erworbenen Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Beschäftigungsverhältnis nach TV-L an der Universität Konstanz - oder einem anderen Arbeitgeber, der die VBL als Zusatzversorgung bietet - beginnen, wird Ihre VBLklassik weiter fortgeführt.

Frequently Asked Questions

Kann ich die VBLklassik mit eigenen Beiträgen weiterführen?

Eine Fortführung der VBLklassik durch eigene Beiträge nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.

Sofern Sie aber noch während Ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei der VBL eine zusätzliche freiwillige Versicherung (VBLextra - private Zusatzversorgung) abgeschlossen haben, wird diese nach Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses selbstverständlich fortgeführt.

Wann habe ich einen Anspruch auf Beitragserstattung aus der VBLklassik?

Einen Anspruch auf Beitragserstattung aus der VBLklassik haben Sie, wenn

  1. Ihr Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist
  2. Ihre Wartezeit1) noch nicht erfüllt ist.

Das entsprechende Antragsformular der VBL finden Sie hier.
Eine Checkliste zur Beitragserstattung finden Sie hier.

1) Wartezeiterfüllung
für Arbeitsverträge mit Beginndatum bis 31.12.2017: 60 Umlagemonate
für Arbeitsverträge mit Beginndatum ab 01.01.2018: 36 Umlagemonate

Kann ich anstatt der VBL meine frühere Zusatzversorgung weiterführen?

Eine Weiterführung Ihrer früheren Zusatzversorgung anstatt der VBL ist nicht möglich. Dies, da die VBL mit den Arbeitgebern tariflich verankerte Verträge vereinbart hat, die binend sind.  Zudem hat jede Zusatzversorgungseinrichtung eigene Beiträge und Konditionen, die nicht miteinander vergleichbar sind und sich darum so einfach nicht übertragen lassen.

Jedoch ist es möglich, seine Wartezeit in der vorherigen Zusatzversorgung bei der VBL anrechnen zu lassen, sofern diese Zusatzversorgung mit der VBL eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat.
Ob eine solche Vereinbarung zwischen Ihrer bisherigen Zusatzversorgungskasse und der VBL besteht, können Sie gerne direkt bei der VBL erfragen.

Den Antrag auf Anerkennung von Versicherungszeiten bei der VBL finden Sie hier.

Kann ich meine frühere Zusatzversorgung in die VBL übertragen?

Eine Übertragung Ihrer früheren Zusatzversorgung in die VBL ist möglich.
Ihre frühere Zusatzversorgung wird dann in eine freiwillige Versicherung VBLextra übertragen.

Nähere Informationen und das entsprechende Antragsformular hierzu finden Sie hier.

Kann ich bei der VBL "riestern" oder eine Entgeltumwandlung vornehmen?

Sofern Sie sich für eine Riester-Förderung oder Entgeltumwandlung interessieren, wird Ihnen der Kundenservice der VBL sehr gerne bei der Suche nach einem passenden Modell behilflich sein.

Mutterschutz und Elternzeit: Was muss ich wissen?

Bezüglich Mutterschutz und Elternzeit stellt Ihnen die VBL mit diesem Handout allgemeine Informationen zur Verfügung.

Mutterschutzzeiten in der VBLklassik (Pflichtversicherung): Was muss ich wissen?

Bezüglich Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung stellt Ihnen die VBL dieses Handout  zur Verfügung.

Mutterschutzzeiten in der VBLextra (freiwillige Versicherung): Was muss ich wissen?

Bezüglich Mutterschutzzeiten in der freiwilligen Versicherung für Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellt Ihnen die VBL dieses Handout zur Verfügung.