LBV-Kundenportal + JobTicket BW

Die Social Security Advisors beraten nicht zum LBV-Kundenportal oder zum JobTicket. Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung zu den zuständigen Stellen. Beraten können ausschließlich die zuständigen Stellen sowie entsprechende Anbieter.

LBV-Kundenportal

Wie registriere ich mich?

Das LBV sendet Ihre Zugangsdaten automatisch an Ihre uns mitgeteilte Privatanschrift. Die Schreiben werden so aufgegeben, dass sie an zwei aufeinander folgenden Tagen bei Ihnen eintreffen. Im ersten Schreiben teilt Ihnen das LBV einen Registrierungs-Link und im zweiten eine Zugangs-PIN mit. Eine Anmeldung ist somit erst möglich, wenn Ihnen beide Schreiben vorliegen.

Geben Sie den Registrierungs-Link aus dem ersten Schreiben in die Adresszeile Ihres Internet-Browsers ein (Achtung: nicht z.B. in die Google-Suche-Maske).
Bitte klicken Sie auf der Seite "Sie wollen eine neue Funktion nutzen" auf "Neues Konto anlegen"! Dort tragen Sie Ihre Daten ein (bei Passwort bitte unbedingt ein eigenes Passwort vergeben). Schließen Sie die Anmeldung wie in der Anleitung für den Einstieg in das LBV-Kundenportal beschrieben ab.

Erklärvideo für die Registrierung im LBV-Kundenportal.

Vorteile des LBV-Kundenportals

Das LBV-Kundenportal bietet Ihnen u.a. folgende Vorteile:

  • Sie können Ihre Gehaltsabrechnungen und Jahresmitteilungen elektronisch abrufen
  • Sie können Beihilfe online beantragen (nur für Beamtinnen und Beamte)
  • Sie können Ihr JobTicket BW beantragen
  • Sie können wichtige Dokumente (z.B. Entsendebescheinigung) einsehen
  • Sie können elektronisch Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung aufnehmen
  • Sie können Dokumente an Ihre zuständige Sachbearbeitung schicken

Zugangsdaten abgelaufen - neue Zugangsdaten beantragen

Der Registrierungslink ist nur 30 Tage gültig. Wenn Sie sich nicht innerhalb der 30 Tage registieren, müssen Sie neue Zugangsdaten beim LBV beantragen.

Wenn Ihre Zugangsdaten abgelaufen sind, müssen Sie auf dem schriftlichen Weg eine neue Zugangsdaten beantragen. Sie können dieses formlose Schreiben verwenden, um eine Zusendung der neuen Zugangsdaten beim LBV zu beantragen. Die Zugangdaten werden an Ihre Privatanschrift, die an der Universität Konstanz hinterlegt ist, verschickt.

Probleme bei der Registrierung bzw. beim Login

Mailadresse bereits registriert: Was muss ich tun?

Sollten Sie bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse die Meldung erhalten „Mailadresse bereits registriert“ haben Sie bereits ein Konto bei service-bw (Portal Plattform für das Kundenportal). In diesem Fall gehen Sie einen Schritt zurück oder geben Sie den Registrierungs-Link nochmals ein und klicken auf bestehendes Konto verknüpfen.

Bei Benutzername geben Sie die E-Mail-Adresse und das Passwort ein, welche Sie bei der erstmaligen Anmeldung bei service-bw hinterlegt haben. Sollten Sie das Passwort nicht mehr wissen, wählen Sie „Passwort vergessen“ und vergeben sich ein Neues. Der Benutzername ist hier auch Ihre E-Mail-Adresse. Beantworten Sie Ihre Sicherheitsfrage und vergeben Sie sich ein neues Passwort.

Ich werde nicht weitergeleitet bzw. erhalte keine Einladung ins LBV-Kundenportal: Was muss ich tun?

Sollten Sie nach Bestätigung des Registrierungslinks und Eingabe Ihrer persönlichen Daten nicht weitergeleitet werden, geben Sie nochmals den Registrierungs-Link aus dem ersten Schreiben im Internet-Browser ein und wählen danach bitte „bestehendes Konto verknüpfen“. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen vergebenen Passwort an und bestätigen Sie die Einladung unter Eingabe der PIN aus dem zweiten Schreiben.

Sollte die Meldung erscheinen, dass der Link nicht mehr gültig ist, melden Sie sich direkt beim Kundenportal ("Start Kundenportal") an und geben Ihre E-Mail-Adresse und dazugehöriges Passwort ein und bestätigen Sie die Einladung unter Eingabe der PIN aus dem zweiten Schreiben.

Wenn Sie keine Briefe vom LBV mit dem Zugangsdaten erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihre Anschrift bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung an der Universität. Neue Zugangsdaten können Sie, wie im voransgestellten Reiter beschrieben, beantragen.

Kontakt - zuständige Stelle

Internet-Poststelle
Landesamt für Besoldung und Versorgung
Baden-Württemberg
70730 Fellbach

Telefon: 0711 / 3426 - 2066
Fax: 0711 / 3426 - 2745
E-Mail: internet-poststelle@lbv.bwl.de

JobTicket BW / Deutschlandticket

JobTicket BW - Was ist das?

Das JobTicket BW ist eine vom Land bezuschusste Fahrkarte für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle.

Erhältlich ist das JobTicket BW ausschließlich im Rahmen eines Jahresabonnements mit monatlicher Zahlungsweise.

Sofern Sie im Rahmen eines tariflichen Arbeitsvertrages oder Dienstverhältnisses unmittelbar beim Land Baden-Württemberg beschäftigt sind, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zum JobTicket BW in Höhe von 25 Euro erhalten.

JobTicket - Bestellung

Die Überprüfung der Berechtigung für den Erwerb eines JobTickets BW erfolgt durch Ihre vorherige Authentifizierung im Kundenportal. Eine beglaubigte Mitzeichnung von Bestellvordrucken durch die Personalabteilung ist somit nicht mehr erforderlich.

Nach erfolgreichem Login im LBV-Kundenportal klicken Sie bitte oben in der Menüleiste auf "Fahrkarten - JobTicket BW (Zuschuss)", um den Bestellprozess zu starten. Der Bestellprozess wird von den jeweiligen Verkehrsverbünden organisiert und sollten während des Bestellprozesses Fragen oder Störungen auftreten, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Verkehrsverbund in Verbindung.

Wichtig:

Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Zahlung des Zuschusses zum JobTicket beantragt. Bitte beachten Sie die Bestellfristen. Diese liegen je nach Verkehrsverbund zwischen dem 10. und 15. des Vormonats. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt etwas zeitverzögert mit Ihrer moantlichen Gehaltszahlung, meist mit dem darauf folgenden Monat ab Gültigkeitsbeginn des JobTickets BW.

Kontakt - zuständige Stellen

Bei Fragen zum Antragsverfahren sowie zur Kostenerstattung:

JobTicketBW@lbv.bwl.de
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Betreff: JobTicket BW
Philipp-Reis-Straße 2
70736 Fellbach
Telefon: 0711 / 3426 - 3098

Bei Fragen und Anregungen allgemein:

JobTicketBW@vm.bwl.de oder:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Betreff: JobTicket BW
Hauptstätter Straße 67
70178 Stuttgart

FAQ - JobTicket BW / Deutschlandticket

Kann ich das JobTicket BW auch als Deutschlandticket bestellen?
Ja! Wählen Sie im LBV-Kundenportal "Fahrkarten - JobTicket BW (Zuschuss)" und wählen Sie Ihren Verkehrsverbund aus. Bei der Produktauswahl können das Deutschlandticket Job (digital/analog) auswählen und den weiteren Bestellvorgang abschließen. Sie erhalten auch für das Deutschlandticket Job den Arbeitgeberzuschuss i.H.v 25€ pro Monat.

Welchen Verkehsverbund muss ich wählen, wenn ich ein JobTicket für den Stadtwerke-Bus "Roter Arnold" haben möchte?
Die Busse in Konstanz gehören zu den Stadtwerke Konstanz und sind derzeit vertraglich an das Vekehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) angegliedert. Daher ist auf der beim Bestellprozess des JobTicket BW das Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) zu wählen.

Während des weiteren Bestellprozesses wird die gewünschte Gültigkeitszone bzw. Fahrtstrecke abgefragt. Wählen Sie hier bitte für die Gültigkeit in allen Bussen der Stadt Konstanz die VHB-City-Zone.

Ich möchte bereits vor Beginn meiner Beschäftigung mit der Universität Konstanz ein JobTicket BW bestellen. Warum geht das nicht?
Das Bestellen eines JobTickets schon vor Beschäftigungsbeginn ist leider nicht möglich, da ein aktives Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Konstanz Voraussetzung ist um einen Anspruch auf das JobTicket zu haben.

Sobald Sie Ihre vollständigen Einstellungsunterlagen in der Personalabteilung eingereicht haben, das LBV Ihnen die Zugangsdaten für die Registrierung im LBV Kundenportal geschickt hat und Sie sich im LBV-Kundenportal registriert haben, können Sie Ihr JobTicket BW bestellen.

Wieviel kostet das JobTicket der Stadtwerke Konstanz und wie lange dauert die Vertragslaufzeit?
Das JobTicket ist ausschließlich als Jahresabo verfügbar. Es wird monatlich von Ihrem Konto durch den zuständigen Verkehsverbund abgebucht. Die aktuellen Preise und die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der Homepage des Verkehsverbund VHB.