Entsendebescheinigungen

für Angestellte und Beamte der Universität Konstanz

Voraussetzungen

  1. Genehmigung der Dienstreise (< 3 Monate) bzw. Dienstortverlegung / wechselnde Dienstorte (>= 3 Monate) durch die Personalabteilung
  2. Unterstellung in deutscher Sozialversicherung

Antrag auf Dienstortverlegung / wechselnde Dienstorte

Formloser Antrag des*der zuständigen Professors*in bzw. Vorgesetzten.
Zustimmung der Leitung des Fachbereichs / der Zentralen Einrichtung erforderlich.
Nach Weiterleitung an die Personalabteilung entscheidet diese und stellt ggf. die Genehmigung aus.

Im Antrag sollten mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  1. Antragstellender Fachbereich bzw. Organisationseinheit und dort zuständige/r Ansprechpartner/in
  2. Name des/der zu entsendenden Beschäftigten
  3. Zeitraum des geplanten Auslandsaufenthalts
  4. Zielland, in welches entsandt wird bzw. ausländisches Beschäftigungsland
  5. Beschäftigungsstelle im Zielland, Name des Instituts (bitte vollständige Adresse)
  6. Dienstliche Begründung der Dienstortverlegung
  7. Unterschrift des/der Professor*in, in dessen/deren Auftrag der Auslandsaufenthalt erfolgt.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre*n zuständige*n Personalsachbearbeiter*in.

Home Office

Bei Home Office aus dienstlichen Gründen ist ab dem 8. Tag eine Entsendebescheinigung zu beantragen. 
Hierzu bedarf es zuvor das Einverständnis des Fach-/Bereichs sowie die Genehmigung der Personalabteilung.

Bitte klären Sie die Möglichkeit von Home Office aus privaten Gründen (ggf. gemeinsam mit Ihrem Fach-/Bereich) direkt mit Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung ab.

Abwicklung der Entsendeanträge

Bitte füllen Sie Ihren Entsendeantrag soweit möglich aus und senden diesen - gemeinsam mit einem Nachweis der Genehmigung Ihrer Dienstreise bzw. Dienstortverlegung - an die Social Security Advisors.

Als zuständige Dienststelle der Universität prüfen und unterzeichnen wir Ihren Entsendeantrag und leiten ihn an den zuständigen Träger weiter.

Ihre Entsendebescheinigung erhalten Sie 

  • für den  EU/EWR-Raum, GB + CH   direkt vom LBV
    über das dortige Kundenportal bzw. auf dem Postweg an Ihre private Wohnanschrift (falls nicht beim LBV-Portal registriert).
    Bitte achten Sie auf Ihre aktuelle Wohnanschrift, um Irrläufer (und damit Zeitverlust) zu vermeiden.
  • für alle anderen Länder
    von Ihren Social Security Advisors als PDF-Scan per Mail.

Entsende-Antragsvordrucke für

alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritanien + Schweiz

Angestellte
Antrag: LBV-Entsendevordruck
Übersetzungshilfe: LBV-Entsendevordruck EN

Beamte
Antrag: LBV Entsendevordruck

Achtung:
Privat krankenversicherte Beamte benötigen für den A1-Antrag zwingend ihre Deutsche Rentenversicherungsnummer.
Falls nicht vorhanden, bitte E-Mail mit Betreff "A1-Ausgabe" unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsname (sofern abweichend von Familiennamen), Geburtsdatum, -ort und -land sowie die aktuelle Postadresse an a1-selbststaendige@drv-bund.de
Sie erhalten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer innerhalb eines Tages.

Bitte senden Sie Ihren Entsendeantrag (gerne als PDF-Scan per Mail) an die Social Security Advisors.

Länder mit Sozialversicherungsabkommen (z.B. USA, Indien, Australien)

Antrag: DVKA-Entsendevordruck für das ausländische Beschäftigungsland
 

Bitte senden Sie Ihren Entsendeantrag (gerne als PDF-Scan per Mail) an die Social Security Advisors.

Länder, die auf der DVKA-Seite nicht aufgeführt sind

Sollte Ihr Entsendestaat auf der Seite der DVKA nicht aufgeführt sein, wird dieser Staat mit Deutschland vermutlich kein SV-Abkommen geschlossen haben. Gehen Sie dann bitte wie folgt vor:

Angestellte
Antrag: Feststellung einer Entsendung
Bitte senden Sie Ihren Antrag an die Social Security Advisors.

Bitte senden Sie Ihren Entsendeantrag (gerne als PDF-Scan per Mail) an die Social Security Advisors.

Beamte
Antrag: entfällt, da keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung vorliegt.

Hinweis:
Bei Entsendungen außerhalb Mitglieds- oder Abkommensstaaten kann es unter Umständen zu einer Doppelversicherung bei der Sozialversicherung kommen. Bitte erkundigen Sie sich möglichst frühzeitig bei der zuständigen ausländischen Botschaft über die SV-rechtlichen Anforderungen, die Ihr Entsendestaat an Sie stellt.

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Bitte senden Sie Ihren Entsendeantrag als PDF an social.security@uni-konstanz.de, gemeinsam mit einem Nachweis der Genehmigung Ihrer Dienstreise bzw. Dienstortverlegung.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wichtiger Tipp:

private Auslandskrankenversicherung

Eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt die medizinischen Behandlungskosten, die den gesetzlichen Anteil übersteigen, Krankenrücktransporte sowie ggf. Rückführungen im Todesfall. Darum ist diese zusätzliche Absicherung für Beschäftigte, die dienstlich ins Ausland gehen, dringend zu empfehlen.

Da das Land BW die Kosten für eine private Auslandskrankenversicherung nicht übernimmt, müssen diese von den Beschäftigten selbst getragen werden.

Bei Auslandsaufenthalten bis zu 56 Tagen pro Reise genügt eine private Auslandskrankenversicherung, die Sie evtl. bereits im Rahmen Ihres Kreditkartenvertrags mit Ihrer Hausbank abgeschlossen haben. Bitte wenden Sie sich zwecks Überprüfung Ihrer Versicherungsschutzes und weiterer Details an Ihre Bank.

Über die Vorteile von Reisekrankenversicherungen, deren Leistungen etc. finden Sie Informationen und Empfehlungen auf der Website der Krankenkassen-Zentrale.

Für den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung können SIe sich ggf. mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Postfach 51 10 40, 50946 Köln (www.pkv.de) in Verbindung setzen.