Corona-Impfungen bis auf Weiteres während der Arbeitszeit (max. 2 Stunden) möglich

Da der Universität Konstanz die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen sehr am Herzen liegt, kann die für Corona-Impfungen beanspruchte Zeit bis auf Weiteres auf die Arbeitszeit, maximal bis zu 2 Stunden, angerechnet werden.

Kontakt: Tanja Birkenheier (Tel.: 5393), Abteilung Personal und Recht