Verfassungswidrige Absenkung der Eingangsbesoldung von Beamtinnen und Beamten im Zeitraum von 2013 - 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat die Absenkung der Beamtengehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 für verfassungswidrig erklärt. Über diese Entscheidung können sich alle Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 sowie die Besoldungsgruppe W 1, die im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2017 erstmalig ernannt wurden, freuen. Alle von der Absenkung in den letzten Jahren betroffenen Beamtinnen und Beamte haben bis zum Eingreifen der Verjährung, also rückwirkend bis einschließlich 2015, einen Anspruch auf Nachgewährung der abgesenkten Bezüge.

Um die vollständige Nachgewährung auch für 2015 sicherzustellen, regen wir an, dass Sie sich bis zum 31.12.2018 schriftlich direkt an das hierfür zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) wenden und eine Nachzahlung entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geltend machen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 27.11.2018.

Zur praktischen Umsetzung der Entscheidung muss zunächst noch das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) geändert werden. Dieses wurde erst vor kurzem geändert; näheres dazu finden Sie unter Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg vom 6. November 2018.