Änderung Hochschulstatistikgesetz

Im Zuge des „Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes“ werden die Hochschulen in Deutschland verpflichtet, weitere Daten ihrer Mitarbeiter zu erheben. Die Universität Konstanz wird dieser Verpflichtung durch einen Fragebogen zur Datenerhebung nachkommen.

Das „Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes“ vom 2. März 2016 ist seit 1. März 2016 in Kraft.  Ziel der Bundesregierung ist es, für die Hochschulpolitik steuerungsrelevante Informationen bereitzustellen. Im Zuge dessen werden die Hochschulen in Deutschland verpflichtet,  weitere Daten ihrer Mitarbeiter zu erheben. Die Universität Konstanz wird dieser Verpflichtung durch einen Fragebogen zur Datenerhebung nachkommen.

  • Im ersten Schritt werden die notwendigen Daten des bestehenden Personals per E-Mail (mit angehängten Fragebogen) erhoben.
  • Im zweiten Schritt wird allen neuen Mitarbeitern ein Fragebogen in Papierform mit dem Arbeitsvertrag mitgeschickt, der ausgefüllt an den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin in der Personalabteilung zurück gesandt werden muss.

Die neuen Daten beinhalten im Wesentlichen zusätzliche Informationen zum Qualifizierungsverfahren. Diese Daten sind nicht nur aus hochschulpolitischer Sicht auf Bundes- und Landesebene von Relevanz, sondern verschaffen uns an der Universität Konstanz einen besseren Überblick über die aktuelle Situation, die gerade im Hinblick auf die kommende neue Phase der Exzellenzstrategie und der damit verbundenen strategischen Überlegungen im Bereich der Personalentwicklung und Nachwuchsförderung an Bedeutung gewinnt.

Daher Bitten wir die betreffenden Mitarbeiter den Fragebogen zeitnah auszufüllen!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Daten wir benötigen, werden in den nächsten Tagen per E-Mail angeschrieben.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Catherine Lawal in der Personalabteilung wenden.