Gymnasiallehrerprüfungsordnung I

GymPO-I (2009) Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch | Latein | Russisch | Spanisch

Auf dieser Seite erhalten Studierende Informationen zum Studium einer oder mehrerer Sprachen im Rahmen der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO-I 2009).

1. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für ein Lehramtsstudium nach der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I im ersten oder höheren Fachsemester ist nicht mehr möglich.

2. Ansprechpersonen/Beratungsstellen

Für die Studienberatung (literatur- und sprachwissenschaftlicher Teil) im Grundstudium (bis inklusive der Zwischenprüfung) ist Herr Florian Schönhuber zuständig:

  • Sprechzeiten (offen, keine Voranmeldung notwendig): Montag, Dienstag und Mittwoch, jeweils von 10 bis 12 Uhr
  • Raum G 110
  • Telefon: +49 7531 88-4108
  • E-Mail: lehramt.sprachen@uni.kn

Für die fachliche Studienberatung im Hauptstudium (nach der Zwischenprüfung) wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachstudienberatenden.

Fragen bezüglich der sprachpraktischen Leistungen klären Sie bitte mit den zuständigen Personen des Sprachlehrinstituts (SLI).

Für den Bereich Bildungswissenschaften wenden Sie sich bitte an die zuständigen Personen des Bereichs Empirische Bildungsforschung.

Bei Fragen bezüglich des Orientierungspraktikums, des Praxissemesters, des Betriebs-/Sozialpraktikums, des Referendariats, der Organisation Ihres Studiums in Hinblick auf das erste Staatsexamen und den Lehrerinnen- und Lehrerberuf im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an die Binational School of Education (BiSE).

Bei Fragen zum Bereich „Modul Personale Kompetenz (MPK)“ wenden Sie sich bitte an das SQ-Zentrum und dort an Frau Gabriele Schaub.

Fragen zu den fachdidaktischen Veranstaltungen können Sie mit den jeweils zuständigen Lehrenden der Fachdidaktik klären.

Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen wird von den zuständigen Personen der Fachbereiche vorgenommen.

Bezüglich möglicher Beurlaubungen und des Nachweises des Studienfortschritts (Leistungsnachweis BAföG, KfW und ähnliches) wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Hütter.

Für die Ausgabe der Datenblätter für die Anmeldung zum Staatsexamen gemäß GymPO-I bei der Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes beim Regierungspräsidium Freiburg ist Frau Katharina Arendt vom Zentralen Prüfungsamt zuständig.

Sollten Sie für eine Bewerbung, einen Hochschulwechsel oder ähnliches eine Leistungsübersicht benötigen, so können Sie sich diese selbst aus ZEuS heraus erstellen (Mein Studium > Leistungen). Die Übersicht enthält in den Versionen „Positive Versuche“ und „Positive Versuche mit Anmeldungen“ einen Verifikationscode, mit dem die Echtheit und Unverfälschtheit des Dokuments auch von Externen überprüft werden kann. Diese Leistungsübersicht ersetzt den unterschriebenen und gestempelten Notenausdruck der Studienberatung, der zukünftig nicht mehr ausgestellt wird.

3. Studienvoraussetzungen: Sprachkenntnisse

In den sprachlichen Lehramtsfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein und Spanisch müssen als Studienvoraussetzung bis spätestens zur Orientierungsprüfung bestimmte Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Diese Sprachkenntnisse können bereits durch das Abiturzeugnis nachgewiesen oder bis zur Orientierungsprüfung nachgeholt bzw. nachgereicht werden. (Wird das Fach als Erweiterungsfach studiert, müssen die Sprachkenntnisse für die Zulassung zur staatlichen Prüfung nachgewiesen werden.) Den notwendigen Antrag auf Überprüfung der Sprachkenntnisse erhalten Sie zu den Sprechzeiten im Büro der Studienberatung.

Beachten Sie bitte, dass die Studienberatung aus Gründen des Datenschutzes keinen Zugriff auf die von Ihnen zur Bewerbung eingereichten Unterlagen hat und der Nachweis deshalb auch nicht automatisch geschieht; hierfür müssen Sie die notwendigen Unterlagen separat bei der Studienberatung einreichen.

Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse sind:

  • für das Fach Deutsch: Kenntnisse des Englischen und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache
  • für das Fach Englisch: Latinum oder Kenntnisse einer modernen romanischen Fremdsprache
  • für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
  • für das Fach Latein: Latinum und Graecum (im Erweiterungsfach mit Beifachumfang nur Latinum)

Kenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe (Endnote mindestens „ausreichend“) oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung durch das Abiturzeugnis oder Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, GeR) nachgewiesen werden. Die Formulierung „drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung“ ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in den letzten drei Jahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10-12, G9: Stufe 11-13) belegt worden sein muss und dass der Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit „ausreichend“ bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass dieses Fach für die mündliche oder schriftliche Abiturprüfung gewählt wurde.

Grundkenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe durch das Abiturzeugnis (Endnote mindestens „ausreichend“) oder Niveau A2 (nach dem GeR) nachgewiesen werden.

Sprachkenntnisse, die an der Universität Konstanz nachgeholt werden können:

Kenntnisse:

  • Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-VI“ und vier Semesterwochenstunden „Niveau avancé“)
  • Latein (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Latein I und II“)

Grundkenntnisse:

  • Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-IV“)
  • Italienisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Italienisch I-IV“)
  • Katalanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Katalanisch I-IV“)
  • Latein (erfolgreiches Bestehen der Veranstaltung „Grundkenntnisse der lateinischen Sprache und Kultur für Studierende der romanischen Sprachen“)
  • Portugiesisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Portugiesisch I-IV“)
  • Spanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Spanisch I-IV“)

weitere Sprachkenntnisse:

  • Latinum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Fachstudienberatung durch Herrn Thomas Konrad)
  • Graecum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Informationen durch die betreffenden Dozentinnen/Dozenten)

Studium ohne Vorkenntnisse/Propädeutikum

In den Fächern Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch kann gegebenenfalls ein Studium ohne Vorkenntnisse in der jeweiligen Sprache begonnen werden. In diesem Fall ist ein sprachliches Vorstudium, d.h. ein Propädeutikum (bzw. das Latinum), zu absolvieren, im Rahmen dessen die Grundlagen der jeweiligen Sprache erlernt werden. Bitte vermerken Sie ein mögliches Propädeutikum auch auf dem Antrag, da auch hierfür ein Fristaufschub gewährt werden kann.

Beachten Sie bitte, dass ein sprachliches Propädeutikum grundsätzlich mit großem Arbeitsaufwand verbunden ist und für den erfolgreichen Abschluss deshalb eine hohe Leistungsbereitschaft voraussetzt.

4. Prüfungen und Prüfungsordnungen

Für Lehramtsstudierende gilt die Gymnasiallehrerprüfungsordnung-I (GymPO-I 2009) sowie die Studien- und Prüfungsordnung für die Gymnasiallehramtstudiengänge (StPO) und die dazugehörigen fachspezifischen Anhänge.

Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung (OP) ist eine kumulative Prüfung, d.h. es findet keine tatsächliche Prüfung statt, sondern es muss lediglich der Nachweis über bestimmte Leistungen erbracht werden. Dieser Nachweis besteht für alle sprachlichen Lehramtsfächer aus den Leistungen aus Modul 1, „Fachwissenschaftliche Grundlagen“. Die Prüfung ist bestanden, wenn alle relevanten Modulleistungen erbracht wurden. Neben diesen fachwissenschaftlichen Grundlagen müssen bis zur Orientierungsprüfung auch die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden, siehe oben.

Die OP ist bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch in diesem Fach, es sei denn, der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Diese Fristen können gegebenenfalls aufgrund des Nachholens von Sprachkenntnissen auf Antrag bei der Studienberatung verlängert werden.

Zwischenprüfung

Auch die Zwischenprüfung (ZP) ist eine kumulative Prüfung. In den Fächern Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch gilt sie durch erfolgreiches Absolvieren der Leistungen von Modul 1 (OP) und der relevanten Modulleistungen der Module 2 bis 4 als bestanden. Im Fach Deutsch gilt sie durch erfolgreiches Absolvieren der Leistungen von Modul 1 (OP) sowie der Module 2 und 3 als bestanden und im Fach Latein durch das erfolgreiche Absolvieren der Leistungen von Modul 1 (OP) und der Module 2, 3 und 5.

Die ZP ist bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch in diesem Fach, es sei denn, der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Diese Fristen verlängern sich gegebenenfalls aufgrund eines gewährten Fristaufschubs für das Nachholen von Sprachkenntnissen.

Staatsexamen

Aus Kapazitätsgründen gibt es für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Linguistik ein fachbereichsinternes Voranmeldeverfahren; dasselbe gilt für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften. Studierende müssen sich vor der offiziellen Anmeldung zum Staatsexamen in Freiburg zunächst im Fachbereich bzw. in den Fachbereichen voranmelden, die Fristen hierfür lauten:

Prüfungstermin Mündliche Prüfung Interne Anmeldung Fachbereich(e) bis zum
Herbst in der Regel Mitte Oktober bis Mitte November 30. Dezember
Frühjahr in der Regel Mitte April bis Mitte Mai 15. Juni

Für die Voranmeldung muss das jeweilige Formular ausgefüllt werden:

Angaben, wann und wo die Formulare abzugeben sind, sind auf den Formularen enthalten.

Für die Ausgabe der Datenblätter für die Anmeldung zum Staatsexamen gemäß GymPO-I bei der Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes beim Regierungspräsidium Freiburg ist Frau Katharina Arendt vom Zentralen Prüfungsamt der Universität zuständig; diese Dokumente beinhalten neben den erbrachten Leistungen auch die Nachweise der Orientierungs- und der Zwischenprüfung und der erforderlichen Sprachkenntnisse.

5. Prüfende

Das Staatsexamen kann nur von den Professorinnen und Professoren der Fachbereiche sowie weiteren Dozierenden mit entsprechender Prüfungsberechtigung abgenommen werden.

Beachten Sie für die Bereiche mit Voranmeldeverfahren (siehe oben): Nehmen Sie bitte Abstand von Prüfungsanfragen an die Prüfenden außerhalb des offiziellen Zuteilungsverfahrens im Rahmen der Voranmeldung; die einzelnen Prüfenden haben keinen Einfluss auf die konkrete Zuteilung. Darüber hinaus sind Ihre thematischen Angaben und Präferenzen zu Prüfenden in der Voranmeldung ausreichend für eine sinnvolle und effektive Zuteilung.

Sprache Sprachwissenschaft Literaturwissenschaft
Deutsch

Miriam Butt

Regine Eckardt

Carsten Eulitz

Bettina Zinn (Braun)

Bent Gebert (Mediävistik)

Andreas Hammer (Mediävistik)

Albrecht Koschorke

Matthias Schöning

Bernd Stiegler

Juliane Vogel

Englisch

Miriam Butt

Nicole Dehé

Theodoros Marinis

Tamara Rathcke

Maribel Romero

George Walkden

Irmtraud Huber

Timo Müller

Christina Wald

Französisch

Georg Kaiser

Tanja Kupisch

Karl Ellerbrock

Anne Kraume

Kirsten Mahlke

Anne-Berenike Rothstein

Michael Schwarze

Ulrike Sprenger

Italienisch Tanja Kupisch

Karl Ellerbrock

Michael Schwarze

Latein - (siehe Prüfungsordnung) Barbara Feichtinger
Russisch

Bernhard Brehmer

Malinka Pila

Renata von Maydell
Spanisch

Georg Kaiser

Maribel Romero

Anne Kraume

Kirsten Mahlke

Anne-Berenike Rothstein

Ulrike Sprenger

6. Auslandsaufenthalt

Es gibt an der Universität Konstanz diverse Möglichkeiten, ein bis zwei Semester als Programmstudentin/-student oder Praktikantin/Praktikant im Ausland zu verbringen. Je nach Programm sind für die Beratung und für den Bewerbungsablauf verschiedene Stellen und Personen zuständig.

In den Fachbereichen Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften werden die gemeinsamen europäischen Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union von den Erasmus+ Koordinatorinnen Melanie Hochstätter und Anja Christ betreut. Über das Erasmus+ Praktikum können auch selbstgesuchte Praktika im europäischen Ausland finanziell unterstützt werden.

Auf der Erasmus+ Humanities Homepage finden Sie Informationen zu den verfügbaren Plätzen für den Studierendenaustausch innerhalb der Partnerschaften und detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf. Ihre Fragen können zu den Sprechzeiten und per E-Mail geklärt werden.

Die außereuropäischen Programme und Partnerschaften werden zentral vom International Office der Universität Konstanz verwaltet. Über die Bewerbungsabläufe informieren die jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Unter „Austauschprogramme“ können Sie sich auf den Seiten des Auslandsreferats vorab über die verschiedenen Optionen informieren.

Eine weitere und für Lehramtsstudierende sehr interessante Option ist ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/-assistent im Rahmen des Programms des Pädagogischen Austauschdienstes bzw. die Absolvierung des Praxissemesters an einer deutschen oder europäischen Auslandsschule. Weitere Informationen und Links hierzu finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg und auf der Informationsseite „Schulpraxissemester im Ausland“ der BiSE.