
Die weltweite Lage angesichts der Corona Pandemie bleibt weiterhin dynamisch (Stand Februar 2022).
Die Universität Konstanz empfiehlt Ihren Mitgliedern, langfristige Aufenthalte (mehrwöchige bzw. mehrmonatige Auslandsstudienaufenthalte, Praktika, Forschungs- und Lehraufenthalte) sorgfältig unter Berücksichtigung der geltenden Einreisebestimmungen und der Lage im Gastland zu planen und Risiko und Nutzen individuell abzuwägen. Die Universität Konstanz wertet Auslandsaufenthalte ihrer Mitglieder als wichtigen Teil des Studiums bzw. der Ausbildung. Allerdings gestaltet sich die weltweite Corona Situation sehr unterschiedlich, was eine sorgfältige Planung voraussetzt, bei der Sie das International Office gerne unterstützt. Das International Office bzw. die FachbereichskoordinatorInnen stehen per Mail in Kontakt mit den Studierenden und informieren zielgruppenspezifisch über weitere Informationsangebote. Die wichtigsten Links finden Sie hier:
FAQ: Studierende im Auslandsstudium (Outgoings)
1.1. Allgemeine Informationen
Die Universität Konstanz empfiehlt Ihren Mitgliedern, langfristige Aufenthalte (mehrwöchige bzw. mehrmonatige Auslandsstudienaufenthalte, Praktika, Forschungs- und Lehraufenthalte) sorgfältig unter Berücksichtigung der geltenden Einreisebestimmungen und der Lage im Gastland zu planen und Risiko und Nutzen individuell abzuwägen.
Informieren Sie sich regelmäßig und unbedingt VOR Antritt einer Reise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und des Ziellandes und verfolgen Sie die Empfehlungen und Vorgaben Ihrer Gastinstitution.
Das Auswärtige Amt informiert weiterhin über die weltweit epidemiologische Lage und gibt die COVID-19-Hinweise für Reisende heraus. Zudem wird über Reisewarnungen besonders betroffener Länder informiert.
Das Outgoing Centre der Universität Konstanz stellt die wichtigsten Links zusammen und informiert gerne bei spezifischen Fragen bzgl. eines Auslandsaufenthaltes.
Hinweis: Bei Reisewarnungen handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.
Das Bestehen einer COVID-19-bedingten Reisewarnung kann jedoch mittelbar rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung und die Zahlung von Stipendien. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen.
Weitere hilfreiche Links:
- Das Auswärtige Amt hat eine Reise-App entwickelt:
- Aktuelle Informationen zu Reisemöglichkeiten, Lebensbedingungen und möglichen Einschränkungen in europäischen Länder
Wir möchten auf folgende weitere Informationsquellen verweisen:
- Krisen- und Vorsorgeliste des Auswärtigen Amtes (ELEFAND), in die sich die Studierenden im Ausland ggf. eintragen können. Bitte machen Sie hiervon Gebrauch.
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
- Informationen des Robert-Koch-Institutes
- Informationen der Landesregierung von Baden-Württemberg (Staatsministerium)
- Verweise auf die Webseiten der Heimathochschule sowie des MWK
- DAAD
- Erasmus – nationale Agentur
1.2. Auslandsstudium: Welche Möglichkeiten gibt es?
Die Universität Konstanz wertet Auslandsaufenthalte Ihrer Mitglieder als wichtigen Teil des Studiums. Allerdings sollte die weltweite Lage in den einzelnen Ländern differenziert betrachtet werden und ggf. sehr kurzfristige Änderungen müssen weiterhin in Betracht gezogen werden.
Im europäischen Hochschulraum (v.a. Erasmus Programmländer) sind Auslandsaufenthalte weitgehend möglich - viele Hochschulen bieten wieder Präsenzunterricht ggf. in Kombination mit virtuellen Angeboten an. Außerhalb von Europa gestaltet sich die COVID-19 Situation sehr unterschiedlich und Aufenthalte unterliegen teilweise weiterhin Einschränkungen (Einreisebeschränkungen, Visa, Quarantäne). Während in einigen Ländern strenge Einreiseregelungen herrschen (bspw. Einreise nur mit vollständigem Impfstatus und Quarantäne), ist ein Auslandsstudium möglich. Andere Länder bleiben für ein Auslandsstudienaufenthalt weiterhin geschlossen. (Stand Februar 2022)
Das International Office fordert von allen ausreisenden Studierenden eine entsprechende Erklärung, dass sie auf die Gefahren in Risikoländern und solchen, für die eine Reisewarnung gilt, hingewiesen wurden und auf eigene Verantwortung ausreisen.
1.2.1. Welche Informationen gibt es von unseren Gasthochschulen?
Die Informationslage unserer Partneruniversitäten ist sehr heterogen. Sobald wir Informationen erhalten, leiten wir diese weiter. Viele Partnerhochschulen informieren nominierte Studierende direkt.
Sehr wenige Partnerhochschulen haben in Europa den Studienbetrieb für Gaststudierende abgesagt. Da weltweit die Einreise in einige Länder weiterhin nicht möglich ist, ist ein Auslandsstudium noch nicht an allen Partnerhochschulen weltweit möglich. Einige Hochschulen bieten virtuelle Lehrveranstaltungen an und manche Partneruniversitäten erwarten Präsenz vor Ort, z.B. für Prüfungen. Sollten es die Rahmenbedingungen zulassen, würden viele Universitäten gerne zur Präsenzlehre bzw. zu hybriden Formaten zurückkehren. Für diesen Fall unterstützen wir Ihr Auslandsstudium an der Partnerhochschule, überlassen aber die Entscheidung Ihnen, ob Sie das Auslandsstudium dort antreten möchten. Bitte wägen Sie diese Entscheidung gut ab und informieren Sie sich regelmäßig über Reisebeschränkungen, die Lage in Ihrem Gastland sowie die Empfehlungen Ihrer Gasthochschule. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass sich die Lage sehr schnell ändern kann und es sehr kurzfristig neue Regelungen sowohl in Deutschland als auch in Ihrem Gastland geben könnte.
Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Universitäten.
1.2.2. Kann ich virtuelle Lehrangebote der Gastuniversität nutzen?
Wir möchten Sie ermutigen, die digitalen Angebote der Gastuniversitäten zu nutzen. Auch wenn ein Semester vor Ort nicht möglich ist, können Sie eventuell trotzdem Online-Lehrveranstaltungen an Ihrer Gastuniversität besuchen. Es gibt jedoch auch Universitäten, die im Falle einer Absage des Austausches aufgrund der Pandemie, keine virtuellen Alternativen anbieten.
Auch virtuell erbrachte Studienleistungen sind grundsätzlich gleichwertig und anerkennungsfähig. Sprechen Sie dies unbedingt rechtzeitig mit Ihrem Fachbereich ab.
Erasmus Programm: Erasmus-Studierende sollten alle Lehrveranstaltungen im Learning Agreement dokumentieren. Bei anhaltender Pandemie werden wir keinen Mobilitätszuschuss zurückfordern, sollten Sie weniger als 30 ECTS während eines Semesters belegen und weniger als 18 ECTS erfolgreich bestehen.
Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt im Gastland angetreten und vor Ort begonnen haben, jedoch aufgrund einer sich verschärfenden Lage (Schließung der Gasthochschule, Verlagerung von Präsenzlehre in virtuelle Formate) vorzeitig zurückkehren, können die im Ausland entstandenen Kosten bis zur Höhe des vorher vereinbarten Gesamtstipendiums (Grant Agreement) erstattet werden. Bitte denken Sie an eine entsprechende Bestätigung in der Confirmation of Stay, virtuell besuchte Lehrveranstaltungen müssen im Learning Agreement und Transcript of Records dokumentiert werden.
ABER ein virtuelles Auslandssemester OHNE physische Auslandsmobilität ist nicht förderfähig (Stand 2.10.2020, gilt weiterhin ab Februar 2022).
Übrigens: Auch die Universität Konstanz bietet derzeit noch einige Lehrveranstaltungen virtuell an. Wenn Sie sich nicht beurlauben lassen, können Sie parallel Lehrveranstaltungen an der Universität Konstanz und im Ausland belegen (Beurlaubungsregelungen). Präsenzveranstaltungen sollen in den nächsten Semesters wieder das Regelangebot sein.
1.2.3. Kann ich augrund der COVID-19 Lage von einem Auslandsaufenthalt zurücktreten oder abbrechen?
Ja. Bei anhaltender Pandemie in Ihrem Gastland haben wir Verständnis, wenn Sie unter unklaren und dynamischen Rahmenbedingungen von Ihren Plänen – auch kurzfristig – zurücktreten oder einen begonnenen Studienaufenthalt doch abbrechen möchten. Sie haben keine Nachteile bei einer eventuellen Neubewerbung zu befürchten.
Bitte informieren Sie über Ihren Rücktritt bei außereuropäischen Programmen die jeweils zuständige Referentin/den jeweils zuständigen Referenten des International Office.
Erasmus-Programm in Europa: Über Ihren Zugang zu unserer Datenbank MobilityOnline können Sie uns jederzeit über Änderungen/Rücktritte/Abbrüche/die virtuelle Fortsetzung Ihres Auslandsstudiums informieren. Ihre Fachbereichskoordinatorin/Ihr Fachbereichskoordinator erhält automatisch eine E-Mail. Bitte informieren Sie auch Ihre Gasthochschule!
Unkosten (Reisekosten, Semester-Tickets im Gastland, ...) können Ihnen im Rahmen der Force Majeur Regelung innerhalb des Erasmus-Programms bis zur maximalen Höhe des Grant Agreements erstattet werden. Erforderliche Belege stellen Sie bitte in Mobility Online ein.
Sollten Sie aufgrund eines Abbruchs außergewöhnliche hohe Kosten für die Rückreise haben, sprechen Sie uns bitte direkt an.
1.2.4. Was bedeutet ein eingeschränkter Studienbetrieb für Studienleistungen und Stipendien?
Außereuropäische Programme: Bei einigen von Ihnen ist die Auslandsmobilität mit einem Stipendium verbunden. Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt verschieben wollen, stellt sich für Sie sicherlich die Frage, ob das Stipendium ebenfalls verschoben werden kann. Nach derzeitigem Stand können Stipendien nicht verschoben/ins nächste akademische Jahr mitgenommen werden und es muss eine Neubewerbung stattfinden.
Erasmus-Programm: Das Erasmus-Programm kann Aufenthalte im Gastland – unabhängig von virtuellen oder analogen Lehrformaten – finanziell fördern. Die Höhe richtet sich nach Ihrer individuellen Aufenthaltsdauer und ist abhängig vom Gastland. Die Auszahlung erfolgt zeitnah vor Ihrem geplanten Ausreisedatum, wenn uns Grant Agreement (im Original), digitales Learning Agreement UND Erklärung über die tatsächliche Ausreise auf eigene Verantwortung vorliegen.
Deutschlandweit gültige Informationen zum Erasmus-Programm angesichts der COVID-19 Pandemie finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Die Koppelung des Erasmus-Stipendiums an ein vollwertiges Studium im Umfang von 30 ECTS/Semester und mindestens 18 ECTS im Transcript werden wir bei anhaltender Pandemie kulant handhaben können.
1.2.5. Wer erstattet mir Unkosten, wenn ich zurücktrete oder die Gastuniversität absagt?
Die Universität Konstanz kann leider keine Kosten erstatten, die im Zusammenhang mit einem geplanten Auslandsaufenthalt entstehen. Kosten für Visum, Sprachtests etc. können wir leider nicht erstatten. Daher raten wir dringend, Buchungen und Ausgaben sehr genau abzuwägen und von nicht-stornierbaren Reisen und Unterkünften abzusehen.
Die Lage ist angesichts der Corona-Pandemie weiterhin sehr dynamisch und es kann zu sehr kurzfristigen Änderungen von Einreisebestimmungen etc. kommen.
Erasmus-Programm: Sollten Sie kurzfristig Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können und Sie nachweislich keine Rückerstattung von Reisekosten oder Kosten der Unterkunft erhalten UND uns ein Grant Agreement und Learning Agreement vorliegt, können Ihnen im Rahmen von Force Majeur Unkosten maximal bis zur Höhe des Grant Agreements zugestanden werden. Entsprechende Belege müssen über Ihren Zugang zu MOBON eingereicht werden. Individuelle Rückfragen: erasmus@uni-konstanz.de
1.2.6. Was muss ich bei Reise-/Krankenversicherungen beachten?
Bitte bedenken Sie, dass Sie sich für einen Auslandsaufenthalt ausreichend selbst versichern müssen. Bitte klären Sie mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung die Kostenübernahme im Ausland unbedingt ab. Das Erasmus-Programm und andere Stipendienprogramme beinhalten keine Versicherung!
Zusätzlich ist es dringend zu empfehlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen – doch auch hier müssen Sie genau abklären, was bei mehrmonatigen Aufenthalten gilt, wie die Regelungen im Pandemiefall aussehen und ob die Versicherung auch einspringt, wenn eine (COVID-19 bedingte) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.
Weitere Hinweise finden Sie in den FAQ Reisekrankenversicherung auf der Seite "Covid-19-Reisewarnungen und Sicherheitshinweise".
Der DAAD bietet allen Studierenden ein Versicherungspaket für Auslandskranken- und Haftpflichtversicherungen an.
1.3. Wäre ein Auslandspraktikum eine kurzfristige Alternative?
Sollten Sie Ihr Auslandssemester an der Gasthochschule nicht antreten können, wäre ein Auslandspraktikum (vor allem im europäischen Erasmus-Ausland) vielleicht eine gute Alternative zum Auslandssemester. Arbeitgeber in Industrie, Organisationen, Schulen oder auch Hochschulen können Sie individuell entsprechend Ihren Vorstellungen finden und kurzfristiger als Semesteraufenthalte arrangieren.
Eine Erasmus-Förderung für Praktika (mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate) ist laufend möglich. Bewerbungsfrist ist 4 Wochen vor Praktikumsbeginn (Ausnahme: Bewerbungsfrist für Praktika in UK ist 3 Monate vor Praktikumsbeginn). Weitere Informationen
Bei Fragen rund ums Praktikum steht Ihnen gerne Verena Ladegast per E-Mail an praktikum.international@uni-konstanz.de zur Verfügung.
1.3.1. Erhalte ich die Erasmus+-Praktikumsförderung auch, wenn ich ein virtuelles Praktikum absolviere?
Virtuelle Erasmus+-Mobilitäten sind coronabedingt zulässig. Studierende können gleich zu Beginn von den E-Learning-Angeboten (OLS Sprachkurs/Sprachförderung für Sprachen, die nicht in OLS vertreten sind/Hands-On-Learning zur interkulturellen Vorbereitung) profitieren. Die finanzielle Förderung der Mobilität setzt mit dem Zeitpunkt der Reise ins Gastland ein, sei es zum Präsenz- oder Online-Praktikum.
1.3.2. Kann ich mich auch auf andere Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika bewerben?
Weiterhin stehen mehrere Förderprogramme für Auslandspraktika zur Verfügung, andere sind hingegen coronabedingt ausgesetzt. Informieren Sie sich über die aktuellen Möglichkeiten in der Stipendiendatenbank des DAAD.
1.4. Was ist mit zukünftigen Auslandsaufenthalten? (Stand: Februar 2022)
Die Pandemie beeinflusst weiterhin stark den Alltag und das Hochschulleben weltweit. Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtsituation hinsichtlich internationaler Reisemöglichkeiten und -einschränkungen dynamisch bleiben wird.
Wir möchten Interessenten an Auslandsaufenthalten ermutigen, sich im November bzw. Januar/Februar fristgerecht auf die Ausschreibungen zu bewerben – denn nur so kann das International Office mit Ihnen kommunizieren, Sie rechtzeitig bei Partnerhochschulen nominieren und den Informationsfluss sicherstellen. Ob sich der Auslandsaufenthalt wirklich realisieren lässt, bleibt abzuwarten und Sie sollten sich im Klaren sein, dass Sie bis zum Schluss flexibel bleiben müssen. Bei einigen Globalprogrammen ist darüber hinaus eine parallele Bewerbung auf das Erasmus+-Programm nicht möglich – fragen Sie hierzu bitte bei den jeweiligen Koordinatorinnen nach.
Bitte wägen Sie sehr genau ab, ob Sie einen Auslandsaufenthalt antreten sollten, wenn Sie planen in ein Land zu reisen, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht und das auf der Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts steht.
Die Pandemieerfahrungen der letzten Monate haben alle Beteiligten immer wieder überrascht. Bei anhaltender Pandemie müssen Sie davon ausgehen,
1. dass Maßnahmen vor Ort erheblich von denen in Konstanz bzw. Deutschland abweichen können, z.B. strikte Ausgangssperren, keine Besuche in anderen Haushalten, Einstellung des ÖPNV, beschränkter Bewegungsradius.
2. dass es zu Grenzschließungen kommen könnte, dass es zu Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr kommen kann und Reisen auch im Gastland nicht möglich sind.
3. dass Sie gegebenenfalls im Gastland sowie bei der Rückkehr ins Heimatland in Quarantäne müssen: in dieser Zeit müssen Sie sich versorgen und beschäftigen können OHNE Familienmitglieder/WG-Bewohner*innen zu gefährden. Sollte es Quarantäne-Maßnahmen durch die Gasthochschule geben, so können diese erhebliche Kosten verursachen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
4. dass Sie mit zusätzlichen Gesundsheitschecks oder-tests und damit mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen. Zudem können Visa-Verfahen mehr Zeit in Anspruch nehmen und ggf. müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden.
5. dass Freizeitprogramm, Partys, Exkursionen usw. unter bestimmten Pandemiebedingungen nicht möglich sein werden.
6. dass ein virtuelles Studium sehr einsam sein kann und eine stabile Internetverbindung sowie gute technische Ausstattung erfordert.
7. dass Sie gegebenenfalls sehr viel Zeit in Ihrer Unterkunft verbringen werden.
8. dass ggf. die medizinische Versorgung im Gastland nicht den deutschen Standards entspricht.
9. dass ein Impfnachweis und/oder regelmäßige Tests erforderlich sind
Bitte seien Sie sich über solche mögliche Einschränkungen im Klaren: ein Auslandsaufenthalt während einer Pandemie ist möglich – erfordert aber eine besonders gute Vorbereitung, Planung, Durchhaltevermögen, Sprachkenntnisse der Landessprache und eine solides Finanzierungspolster sowie Flexibilität.
Das International Office informiert nominierte Studierende VOR ihrer Ausreise durch Infoveranstaltungen: Wir teilen Ihnen alle uns zur Verfügung stehenden Informationen mit, können aber nicht versprechen, über alle Informationen zu verfügen und es besteht die Möglichkeit, dass sich die Lage kurzfristig ändert. Rücktritte sind selbstverständlich möglich.
Tipp: Bereiten Sie Ihren Auslandsstudienaufenthalt gut vor und rechnen Sie mit kurzfristigen Änderungen. Sehen sie von nicht stornierfähigen Buchungen von Reise und Unterkunft ab, kündigen Sie ihre Unterkunft in Konstanz derzeit noch nicht. Stipendienleistungen sind in der Regel an eine physische Auslandsmobilität gebunden und ggf. von einer existierenden Reisewarnung abhängig.
Die Mitarbeiter*innen des International Office sind gut per Email erreichbar und bieten Online-Sprechstunden sowie virtuelle Infoveranstaltungen an. Kontaktieren Sie das Team des International Office am besten per E-Mail. Infoveranstaltungen werden im Newsletter "Online-Veranstaltungen/Online Events" veröffentlicht. Über unsere Datenbank MobilityOnline werden registrierte Studierende direkt per E-Mail benachrichtigt.