Studentin im International Office
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Cotutelle

Unter "Cotutelle" versteht man eine Promotion, die an - meist - zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern und von mehreren "Doktorvätern oder-müttern" individuell betreut wird. Die Abschlußurkunde wird von allen beteiligten Universitäten verliehen - es kann ein Titel getragen werden. Ausgangspunkt für eine Cotutelle sind häufig  wissenschaftliche Kontakte der BetreuerInnen, bestehende langjährige Partnerschaften zwischen den Institutionen - und ein ausgeprägtes Interesse des Promovierenden.

Grundlage für ein solches Cotutelle- Promotionsverfahren ist ein Abkommen zwischen Promovierender/m, den BetreuerInnen sowie den beteiligten Universitäten, vertreten durch den Rektor. Die Promotionsordnungen aller beteiligten Institutionen müssen integriert werden. Cotutelle-Verträge werden daher individuell geschlossen und müssen von Betreuer/in und International Office, Justiziariat und Prüfungsamt begleitet werden. Eine finanzielle Förderung ist damit leider nicht automatisch verbunden.

Erfahrungen mit Cotutelle-Promotionen gab und gibt es bereits in mehreren Fachbereichen und mit unterschiedlichen Partneruniversitäten.

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Cotutelle sind: 

  • Zwei BetreuerInnen für die Promotion
  • Promotionsvereinbarung
  • Annahme als DoktorandIn

Alle Details werden individuell in Einzelvereinbarungen festgehalten.

Den Antrag auf Cotutelle stellen Sie mit den oben genannten Unterlagen beim Zentralen Prüfungsamt, Frau Matzner.  Sie berät Sie zu den Details der Einzelvereinbarungen.