Beitrittserklärung für AthletInnen

Wer kann beitreten?

Wer an der Universität Konstanz studiert und

  • einem A-, B- oder C-Kader nach der Kaderdefinition des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder
  • dem Kader eines deutschen Erstbundesligisten (bzw. einem vergleichbarem Kader) oder
  • dem aktuellen Kader der ersten Mannschaft eines unserer Spitzensportpartnervereine (sofern diese mindestens in der dritthöchsten Liga starten)

angehört, kann beim Hochschulsport der Universität Konstanz die Beitrittserklärung für Athletinnen und Athleten zur Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Konstanz, dem Seezeit Studierendenwerk Bodensee, dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh), den Olympiastüzpunkten Freiburg-Schwarzwald und Stuttgart sowie der Deutschen Taekwondo Union, Bundesstützpunkt Friedrichshafen unterschreiben.

Der bzw. die Unterzeichnende verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

  •  zur sorgfältigen Planung des eigenen Studiums und zur gewissenhaften Prüfungsvorbereitung
  •  in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband und dem nationalen Spitzenverband zum Start bei Hochschulmeisterschaften und Universiaden bzw. Studierenden-Weltmeisterschaften für die Universität Konstanz
  •  die Hochschulleitung, den zuständigen Hochschulsport sowie alle weiteren Institutionen der Kooperation regelmäßig über die sportlichen Erfolge zu informieren
  •  repräsentative Aufgaben für die Hochschule zu übernehmen
  •  nach Abschluss des Studiums an der Beratung von aktiven SpitzensportlerInnen mitzuwirken.

Die Beitrittserklärung für AthletInnen zur Kooperationsvereinbarung kann rechts unter Downloads heruntergeladen werden.

Was wird noch benötigt?

Zeitgleich mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ist eine Bestätigung des Fachverbandes (z.B. der verantwortlichen Bundestrainerin/des Bundestrainers) oder des deutschen Erstligisten bzw. des Spitzensportpartnervereins über die Kaderzugehörigkeit beim Hochschulsport einzureichen. Die Bestätigung des Fachverbandes/Vereines gilt jeweils für ein Semester und muss für folgende Semester jeweils neu vorgelegt werden.

Liegen beide Unterlagen (Bestätigung des Verbandes und Beitrittserklärung) vor, kann der Hochschulsport eine Bestätigung ausstellen, mit der der Spitzensportler/die Spitzensportlerin Leistungen, zu denen sich die KooperationspartnerInnen in der Kooperationsvereinbarung verpflichtet haben, eigenständig beantragen kann.