Wechsel der betriebsärztlichen Versorgung – Übergabe der PatientInnenakten

Seit April 2023 hat die Universität mit Dr. Birgit Martens eine neue, eigene Betriebsärztin. An vier Tagen in der Woche setzt sie sich für die arbeitsmedizinischen Belange und die Förderung der Gesundheit der Universitätsbeschäftigten ein und bietet Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorgen.

Alle vorhandenen PatientInnenakten werden gemäß den bei Betriebsarztwechseln üblichen Standards verschlossen von den alten Betriebsärzten direkt in die Obhut der neuen Betriebsärztin übergeben, es sei denn, Sie widersprechen diesem Verfahren. Ihren Widerspruch richten Sie bitte per E-Mail an die Datenschutzbeauftragte der Universität Konstanz, datenschutzbeauftragter@uni-konstanz.de

Wir empfehlen Ihnen, diesem Vorgehen nicht zu wiedersprechen. Es könnte sein, dass Sie selbst oder die Berufsgenossenschaft Zugriff auf Informationen aus diesen Aufzeichnungen wünschen. Dann ist es für alle Beteiligten der einfachste Weg, der aktuell zuständige Betriebsarzt bewahrt alle Aufzeichnungen gesammelt auf.

Unsere neue Betriebsärztin, Frau Dr. Martens, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, wird die Unterlagen nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis einsehen und verwenden. Im Normalfall wird Fr. Dr. Martens Sie deshalb bei Ihrer nächsten betriebsärztlichen Untersuchung auf diesen Umstand ansprechen und Sie um Ihr diesbezügliches Einverständnis bitten. Sollten Sie dann Ihr Einverständnis nicht geben, wird sie die Unterlagen nicht einsehen. In jedem Fall wird Frau Dr. Martens Ihre Unterlagen so lange aufbewahren, wie es die gesetzlichen Regelungen vorgeben. Danach werden die Unterlagen vernichtet.

Die Universität hat wie bisher keine Möglichkeit, die Inhalte von PatientInnenakten zur Kenntnis zu nehmen.

Bei Rückfragen dazu steht Ihnen Frau Dr. Martens gerne zur Verfügung.