Spitzensport und Wahlamt

Ein Prozent der Studienplätze, aber mindestens ein Studienplatz in jedem zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Konstanz ist für SpitzensportlerInnen und InhaberInnen eines öffentlichen Wahlamtes reserviert.

Wann trifft die Regelung auf mich zu?

Wenn Sie:

  • einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-,Teamsport-, Nachwuchskader (1 oder 2) oder Landeskader nach der Kaderdefinition des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören,
  • einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-,Teamsport-, Nachwuchskader (1 oder 2) oder Landeskader des DOSB angehört haben, Ihre Leistungssportkarriere noch nicht abgeschlossen haben und dem Kader eines deutschen Erst-, Zweit- oder Drittbundesligisten in einer olympischen Sportart angehören,
  • ein öffentliches Wahlamt innehaben, also Mitglied eines Parlaments oder einer kommunalen Vertretung sind.

Wichtig!

Die Regelung trifft nur zu, wenn Sie aufgrund Ihrer sportlichen Betätigung oder Ausübung des Wahlamtes an den Studienort Konstanz gebunden sind.

Wie beantrage ich als SpitzensportlerIn oder InhaberIn eines öffentlichen Wahlamtes einen Studienplatz?

  1. Starten Sie die Online-Bewerbung für Ihren Wunschstudiengang
  2. In der Online-Bewerbung beantragen Sie die "Berücksichtigung als an den Studienort Konstanz gebundene/r SpitzensportlerIn oder InhaberIn eines öffentlichen Wahlamts"
  3. Laden Sie einen entsprechenden Nachweis hoch. Hierfür können Sie folgende Formulare verwenden (Kaderbestätigung DOSB (Sportfachverband); Kaderbestätigung Verein). Für den Nachweis des Ausüben eines öffentlichen Wahlamts, gibt es kein gesondertes Formular
  4. Schließen Sie die Online-Bewerbung ab
  5. Im Anschluss prüfen unsere KollegInnen Ihren Antrag auf Grundlage Ihrer Nachweise. (Abgelehnte oder irrtümlich eingereichte Anträge führen nicht zum Ausschluss Ihrer Bewerbung)